Der Grad der Behinderung hängt von der Art und der Schwere der Beeinträchtigung ab. Als Nachweis für den Grad können Menschen mit Behinderung einen speziellen Ausweis erhalten.
Durch Leistungen soll Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Leistungen zur Teilhabe gibt es in unterschiedlichen Bereichen (Arbeitsleben, Gesundheit, Teilnahme am öffentlichen Leben).
Um Kindern mit Behinderungen ein normales Leben zu ermöglichen, ist es wichtig, Entwicklungsstörungen und drohende Behinderungen so früh wie möglich zu erkennen. Dafür gibt es spezielle Untersuchungen und Förderangebote.
Menschen mit Behinderungen haben denselben Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung wie nicht behinderte Menschen. Dies sichert auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Für Menschen mit Behinderungen gelten in der Arbeitswelt besondere Bestimmungen (z. B. ein besonderer Kündigungsschutz). Lesen Sie, welche Rechte schwerbehinderte Beschäftigte haben und was Unternehmen beachten müssen, die schwerbehinderte Personen beschäftigen möchten.
Betreuung meint einerseits die pflegerische Betreuung (z. B. von Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen), andererseits die rechtliche Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten (z. B. aufgrund einer Krankheit oder Behinderung) nicht selbst wahrnehmen können.
Menschen mit Behinderungen benötigen möglicherweise Unterstützung bei der täglichen Lebensführung (z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei Amtswegen) oder medizinische Betreuung rund um die Uhr. Leistungen der Pflegeversicherung helfen, den finanziellen Aufwand für diese Unterstützung zu decken.
Menschen mit Behinderungen haben gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Hilfen und Vergünstigungen, die Nachteile ausgleichen sollen, die durch die Behinderung entstehen. Die Hilfen reichen von steuerlichen Vergünstigungen über Gebührenbefreiungen bis hin zu finanziellen und gesundheitlichen Leistungen.