Falls Interesse daran besteht, Informationen, Nachrichten oder Termine im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. zu veröffentlichen, dann senden Sie uns bitte rechtzeitig bis zum Redaktionsschluss (siehe jeweils immer Seite 3 des aktuellen VG-Mitteilungsblattes) die entsprechenden Inhalte, Texte und Bilder für die nächste Ausgabe an die E-Mail-Adresse mitteilungsblatt@vghofheim.de.
Anregungen, Kritik und auch sonstige Ideen bzw. Verbesserungsvorschläge und Wünsche zum VG-Mitteilungsblatt nehmen wir gerne ebenfalls unter der E-Mail-Adresse mitteilungsblatt@vghofheim.de entgegen.
Das VG-Mitteilungsblatt erscheint immer am ersten Samstag jeden Monats zusammen mit der Wochenpost. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor und achten Sie darauf, dass das VG-Mitteilungsblatt zwischen den Prospekten und dem Werbematerial nicht untergeht.
Falls Sie im Verwaltungsgebiet der VG Hofheim i.UFr. wohnen und feststellen, dass Sie kein VG-Mitteilungsblatt erhalten, so wenden Sie sich bitte direkt an Frau Holch, welche für die Verteilung des VG-Mitteilungsblattes zuständig ist und dies entsprechend koordiniert.
Die Kontaktdaten erhalten Sie hier:
Ute Holch, Aktiv Druck & Verlag GmbH, An der Lohwiese 36, 97500 Ebelsbach
0160 96422669
Zudem steht Ihnen aber auch immer die Möglichkeit offen, unser VG-Mitteilungsblatt auf unserer Homepage unter www.vghofheim.de/Verwaltungsgemeinschaft/Allgemeine Infos aus der Verwaltung/VG-Mitteilungsblatt als PDF-Dokument herunterzuladen.
Gerne können Sie sich aber auch eine aktuelle gedruckte Ausgabe bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr., Obere Sennigstraße 4, 97461 Hofheim i.UFr., abholen.
Der Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. liegt immer ca. 12 – 13 Tage vor dem neuen Erscheinungsdatum des nächsten VG-Mitteilungsblattes und ist immer ein Sonntag. Bei der Rückrechnung des Redaktionsschlusses werden auch Feiertage und Sonntage mit einbezogen. Das Erscheinungsdatum ist immer der erste Samstag jeden Monats. In jeder aktuellen Ausgabe des VG-Mitteilungsblattes stehen die entsprechenden Informationen über den Redaktionsschluss sowie das Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe auf Seite 3 (ganz unten).
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Vereine, Verbände und Organisationen bitten und dazu auffordern, den Redaktionsschluss immer zwingend rechtzeitig zu beachten und einzuhalten, denn nur so können wir sicherstellen, dass die Berichte auch mit in das entsprechende VG-Mitteilungsblatt aufgenommen werden können. Bei verspäteter Einreichung besteht keine Garantie für die Aufnahme der Berichte und Informationen. Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. behält sich dieses Recht vor, da die rechtzeitige Druckfreigabe sowie Verteilung dringend eingehalten werden müssen und terminlich gebunden sind.
Verzögert eingereichte Berichte und Informationen hätten die Auswirkung und Folge, dass das VG-Mitteilungsblatt nicht rechtzeitig erscheint, wir jedoch eine pünktliche Auslieferung garantieren möchten, was in jedermanns Interesse liegen sollte.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.