Kaminkehrer

Hier gelangen Sie zur Internetseite der Kaminkehrerinnung Unterfranken, auf der Sie ihren zuständigen Kaminkehrer über die Kaminkehrersuche nach Ort und Straße herausfinden können.

 

Der Besuch des Kaminkehrers dient der Sicherheit beim Betrieb von Feuerungsanlagen, also Öfen und Heizungen. Vor allem sollen Kamin- und andere Brände verhindert werden, die enorme bauliche Schäden nach sich ziehen können. Weiterhin soll auch die Entstehung und der Austritt von gesundheits- und sogar lebensgefährlichen Rauchgasen verhindert werden, die sich möglicherweise bei der Verbrennung bilden. Das bekannteste ist hier sicherlich das Kohlenmonoxid.

Der Kaminkehrer überprüft dabei in regelmäßigen Abständen, ob Öfen und Heizungen noch intakt sind und sauber verbrennen. Auch die Abgaswege (Kamine und Ofenrohre) werden auf Schäden untersucht. Zudem werden die Abgaswege gereinigt und geprüft, ob sie auch richtig angeschlossen sind.

Grundlage für diese Arbeiten ist der sogenannte Feuerstättenbescheid. In diesem Bescheid wird festgelegt, wann und wie oft welche Arbeiten (Messen der Abgaswerte, Kehren der Kamine) durchgeführt werden müssen. Je nachdem, welcher Brennstoff verfeuert wird und wie die Heizanlage beschaffen ist, müssen diese Arbeiten öfter oder weniger oft durchgeführt werden. Pauschale Aussagen hierüber sind also sehr schwer möglich, dies kann von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich sein.

Der Feuerstättenbescheid wird alle 3 - 4 Jahre vom zuständigen Bezirkskaminkehrermeister erstellt, nachdem er die sogenannte Feuerstättenschau vorgenommen hat. Dafür schaut er sich die Feuerungsanlage, also alle Öfen, Heizungen und Abgaswege eines Hauses an. Für diese Feuerstättenschau muss ihm der Eigentümer des Hauses Zutritt gewähren.

Der Landkreis Haßberge ist in 11 sogenannte Kehrbezirke unterteilt und für jeden Kehrbezirk gibt es einen zuständigen Bezirkskaminkehrermeister. Die Einteilung der Kehrbezirke und deren Besetzung mit Kaminkehrermeistern wird von der Regierung von Unterfranken vorgenommen. Die Bezirkskaminkehrermeister übernehmen in ihren Kehrbezirken hoheitliche Tätigkeiten, wie das Erstellen der Feuerstättenbescheide, aber auch die Freigabe neu eingebauter Heizungsanlagen usw.

Daneben können sie auch die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten durchführen. Aber: für diese Arbeiten kann sich der Hauseigentümer auch andere, dafür zugelassene Kaminkehrer suchen. Diese Kaminkehrer können im Schornsteinfegerregister der BAFA gesucht werden (https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Handwerk_Industrie/Schornsteinfegerregister/schornsteinfegerregister_node.html).

Die Durchführung der Arbeiten muss dann dem Bezirkskaminkehrermeister fristgerecht nachgewiesen werden. Die Suche und auch der Nachweis der Arbeiten entfallen in den meisten Fällen, wenn der zuständige Bezirkskaminkehrermeister mit den Arbeiten beauftragt wird.

Eine ausdrückliche Beauftragung ist dabei meistens nicht notwendig, da der Bezirkskaminkehrermeister in den meisten Fällen zu den von ihm festgesetzten Terminen erscheint. Nur bei der Vergabe der Arbeiten an Dritte muss der Hauseigentümer also selber tätig werden.

 

Für das Kaminkehrerwesen im Allgemeinen ist das Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt, die zuständige Behörde. Bei Fragen, weiteren Informationen oder Problemen, bitte direkt an Herrn Martin Schrauder, Tel. 09521 27-204 oder E-Mail: martin.schrauder@landratsamt-hassberge.de wenden.

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