Sämtliche Gemeinden mit superschnellem Internet versorgen – so lautet die Mission der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. Aus diesem Grund wurden am Donnerstag, 10.11.2022 mit der Telekom Deutschland GmbH für die Stadt Hofheim i.UFr., den Markt Burgpreppach und die Gemeinden Aidhausen, Bundorf, Riedbach und Ermershausen die Verträge zum Gigabit-Ausbau unterzeichnet.
Die alten Kupferkabel werden durch die Glasfaserlichtleiter mit einem FTTH-Anschluss ersetzt. FTTH ist die Abkürzung für "Fibre to the home" und bedeutet, dass Glasfaser (Englisch: fibre) direkt bis in das Gebäude verlegt wird. Neben der Hauseinführung wird ein Glasfaser-Hausanschlusskasten installiert, sodass die Verkabelung auch innerhalb des Gebäudes mit Glasfaser erfolgen kann, aber nicht muss. Der Ausbau kann ohne die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen aber nicht bis zu jedem Hausanschluss verlegt werden.
Ortsteile die mit dem Ausbau bereits abgeschlossen sind, können direkt über einen Anbieter buchen. Dabei ist niemand verpflichtet einen Anschluss über die Telekom Deutschland zu buchen, sondern hier herrscht freie Anbieterwahl.
Der Glasfaserausbau bis ins Haus ist für all diejenigen Bürgerinnen und Bürger kostenlos, die aktuell noch keinen Gigabit-Anschluss haben und im Erschließungsgebiet liegen. Möglich wird dies durch Zuschüsse vom Bund und der Gemeinde. Sämtliche anderen Gebiete werden durch die Telekom mittels der „Super-Vectoring-Technologie“, welche eine Weiterentwicklung von VDSL-Vectoring ist, ausgebaut. Mit dieser Technik sind Bandbreiten von bis zu 250 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload möglich.
Eine Übersicht der Erschießungsgebiete ist nachfolgend als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung gestellt:
Ausbau Happertshausen und Teilgebiet Nassach
Ausbau Friesenhausen und Rottenstein
Ausbau Kerbfeld und Teilgebiet Aidhausen I
Ausbau Kerbfeld und Teilgebiet Aidhausen II
Ausbau Bundorf, Kimmelsbach, Neuses, Aussiedlerhof, Kläranlage
Ausbau Stöckach, Schweinshaupten, Walchenfeld, Hellersmühle
Erschließungsgebiet Burgpreppach
Ausbau Burgpreppach Teilgebiet
Ausbau Burgpreppach Teilgebiet und Leuzendorf
Ausbau Burgpreppach Teilgebiet, Ibind, Fitzendorf und Hohnhausen
Ausbau Gemeinfeld und Ueschersdorf
Erschließungsgebiet Ermershausen
Ausbau Ermershausen Teilgebiet
Erschließungsgebiet Hofheim i.UFr.
Ausbau Hofheim i.UFr. Industriegebiet, Lenderhausen (Teil)
Ausbau Hofheim i.UFr. Ringstraße (Teil), Rügheim (Teil)
Ausbau Hofheim i.UFr. Bahnhofstraße
Ausbau Hofheim i.UFr. Johannisstraße (Teil)
Ausbau Hofheim i.UFr. Untere Sennigstraße (Teil)
Ausbau Sulzbach, Erlsdorf, Rohrmühle
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Breitbandpaten der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr., Herrn Hesse, unter Tel. 09523 9229-28 oder per E-Mail an o.hesse@vghofheim.de.
Die Gemeinde Aidhausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Die Gemeinde Aidhausen beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:
Die Gemeinde Aidhausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Aidhausen die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Aidhausen behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Aidhausen einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de
Die Gemeinde Aidhausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Aidhausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten)dieser führt. Die Gemeinde Aidhausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.10.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung der Markterkundung
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Aidhausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellenSie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter poststelle@vghofheim.de
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Die Gemeinde Bundorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Die Gemeinde Bundorf beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:
Die Gemeinde Bundorf führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Bundorf die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Bundorf behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Bundorf einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de
Die Gemeinde Bundorf hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Bundorf ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbareMindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Bundorf bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Bundorf für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Der Markt Burgpreppach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Der Markt Burgpreppach beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:
Der Markt Burgpreppach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Burgpreppach die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Markt Burgpreppach behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, beim Markt Burgpreppach einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Erschließungsgebiet Burgpreppach Auswahlverfahren
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de
Der Markt Burgpreppach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Der Markt Burgpreppach ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Burgpreppach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 13.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat der Markt Burgpreppach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Die Gemeinde Ermershausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Die Gemeinde Ermershausen beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:
Die Stadt Hofheim i.UFr. führt für sich und federführend für die Gemeinden Riedbach und Ermershausen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Hofheim i.UFr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Hofheim i.UFr. behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Ermershausen
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Hofheim i.UFr.
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Riedbach
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de
Die Gemeinde Ermershausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Ermershausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbareMindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Ermershausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.10.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ermershausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellenSie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter poststelle@vghofheim.de
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Die Stadt Hofheim i.UFr. beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Die Stadt Hofheim i.UFr. beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:
Die Stadt Hofheim i.UFr. beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:
Die Stadt Hofheim i.UFr. führt für sich und federführend für die Gemeinden Riedbach und Ermershausen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Hofheim i.UFr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Hofheim i.UFr. behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Hofheim i.UFr.
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Riedbach
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Ermershausen
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de
Die Stadt Hofheim i.UFr. hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Stadt Hofheim i.UFr. ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Hofheim i.UFr. bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Hofheim i.UFr. für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Die Gemeinde Riedbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Die Gemeinde Riedbach beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:
Bekanntmachung Auswahlentscheidung Gemeinde Riedbach
Die Stadt Hofheim i.UFr. führt für sich und federführend für die Gemeinden Riedbach und Ermershausen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Hofheim i.UFr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Hofheim i.UFr. behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Riedbach
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Hofheim i.UFr.
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Ermershausen
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de
Die Gemeinde Riedbach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Riedbach ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten)dieser führt. Die Gemeinde Riedbach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 18.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Riedbach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellenSie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.