Breitbandversorgung

Aktuelle Informationen zum Ausbau für Grundstückseigentümer und Mieter

Sämtliche Gemeinden mit superschnellem Internet versorgen – so lautet die Mission der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. Aus diesem Grund wurden am Donnerstag, 10.11.2022 mit der Telekom Deutschland GmbH für die Stadt Hofheim i.UFr., den Markt Burgpreppach und die Gemeinden Aidhausen, Bundorf, Riedbach und Ermershausen die Verträge zum Gigabit-Ausbau unterzeichnet.

Die alten Kupferkabel werden durch die Glasfaserlichtleiter mit einem FTTH-Anschluss ersetzt. FTTH ist die Abkürzung für "Fibre to the home" und bedeutet, dass Glasfaser (Englisch: fibre) direkt bis in das Gebäude verlegt wird. Neben der Hauseinführung wird ein Glasfaser-Hausanschlusskasten installiert, sodass die Verkabelung auch innerhalb des Gebäudes mit Glasfaser erfolgen kann, aber nicht muss. Der Ausbau kann ohne die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen aber nicht bis zu jedem Hausanschluss verlegt werden.

Ortsteile die mit dem Ausbau bereits abgeschlossen sind, können direkt über einen Anbieter buchen. Dabei ist niemand verpflichtet einen Anschluss über die Telekom Deutschland zu buchen, sondern hier herrscht freie Anbieterwahl.

Der Glasfaserausbau bis ins Haus ist für all diejenigen Bürgerinnen und Bürger kostenlos, die aktuell noch keinen Gigabit-Anschluss haben und im Erschließungsgebiet liegen. Möglich wird dies durch Zuschüsse vom Bund und der Gemeinde. Sämtliche anderen Gebiete werden durch die Telekom mittels der „Super-Vectoring-Technologie“, welche eine Weiterentwicklung von VDSL-Vectoring ist, ausgebaut. Mit dieser Technik sind Bandbreiten von bis zu 250 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload möglich.

Eine Übersicht der Erschießungsgebiete ist nachfolgend als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung gestellt:

  • Gemeinde Aidhausen; Fertigstellung bis November 2025:

         Erschließungsgebiet Aidhausen

         Ausbau Teilgebiet Nassach

         Ausbau Happertshausen und Teilgebiet Nassach

         Ausbau Friesenhausen und Rottenstein

         Ausbau Kerbfeld und Teilgebiet Aidhausen I

         Ausbau Kerbfeld und Teilgebiet Aidhausen II

  • Gemeinde Bundorf; Fertigstellung bis Oktober 2025:

         Erschließungsgebiet Bundorf

         Ausbau Bundorf Übersicht

         Ausbau Bundorf, Kimmelsbach, Neuses, Aussiedlerhof, Kläranlage

         Ausbau Stöckach, Schweinshaupten, Walchenfeld, Hellersmühle

  • Markt Burgpreppach; Fertigstellung bis November 2026:

         Erschließungsgebiet Burgpreppach

         Ausbau Burgpreppach Teilgebiet

         Ausbau Burgpreppach Teilgebiet und Leuzendorf

         Ausbau Burgpreppach Teilgebiet, Ibind, Fitzendorf und Hohnhausen

         Ausbau Gemeinfeld und Ueschersdorf

  • Gemeinde Ermershausen; Fertigstellung bis November 2026:

         Erschließungsgebiet Ermershausen

         Ausbau Ermershausen Teilgebiet

  • Stadt Hofheim i.UFr.; Fertigstellung bis November 2026:

         Erschließungsgebiet Hofheim i.UFr.

         Ausbau Hofheim i.UFr. Industriegebiet, Lenderhausen (Teil)

         Ausbau Hofheim i.UFr. Ringstraße (Teil), Rügheim (Teil)

         Ausbau Hofheim i.UFr. Wiesenstraße, Karlsbader Straße, Rügheimer Straße, Ringstraße, Obere Sennigstraße, Sackgasse (Teil), Am Sänniggrund

         Ausbau Hofheim i.UFr. Bahnhofstraße

         Ausbau Hofheim i.UFr. Johannisstraße (Teil)

         Ausbau Hofheim i.UFr. Untere Sennigstraße (Teil)

         Ausbau Sulzbach, Erlsdorf, Rohrmühle

  • Gemeinde Riedbach; Fertigstellung bis November 2026:

         Erschließungsgebiet Riedbach

         Ausbau Riedbach Teil 1

         Ausbau Riedbach Teil 2

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Breitbandpaten der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr., Herrn Hesse, unter Tel. 09523 9229-28 oder per E-Mail an o.hesse@vghofheim.de.

Übersicht Förderfortschritt im Breitband-Förderprogramm (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Gemeinde Aidhausen

Breitbandausbau in der Gemeinde Aidhausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Aidhausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

Förderschritt 6: Stellungnahme Kooperationsvertrag

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag.

Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Aidhausen beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Bekanntmachung Auswahlentscheidung Gemeinde Aidhausen

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Aidhausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Aidhausen die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Aidhausen behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Aidhausen einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Erschließungsgebiet Aidhausen

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Aidhausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundungsverfahren

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Aidhausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten)dieser führt. Die Gemeinde Aidhausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.10.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Aidhausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellenSie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter poststelle@vghofheim.de

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Gemeinde Bundorf

Breitbandausbau in der Gemeinde Bundorf im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Bundorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 6: Stellungnahme Kooperationsvertrag

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag.

Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Bundorf beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Bekanntmachung Auswahlentscheidung Gemeinde Bundorf

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Bundorf führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Bundorf die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Bundorf behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Bundorf einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Erschließungsgebiet Bundorf

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Bundorf hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundungsverfahren

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Bundorf ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbareMindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Bundorf bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Bundorf für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Markt Burgpreppach

Breitbandausbau im Markt Burgpreppach im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Markt Burgpreppach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 6: Stellungnahme Kooperationsvertrag

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag.

Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung

Der Markt Burgpreppach beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Bekanntmachung Auswahlentscheidung Markt Burgpreppach

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Der Markt Burgpreppach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Burgpreppach die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Markt Burgpreppach behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, beim Markt Burgpreppach einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Erschließungsgebiet Burgpreppach Auswahlverfahren

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Der Markt Burgpreppach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundungsverfahren

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Der Markt Burgpreppach ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Burgpreppach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 13.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Burgpreppach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Gemeinde Ermershausen

Breitbandausbau in der Gemeinde Ermershausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Ermershausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 6: Stellungnahme Kooperationsvertrag

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag.

Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Ermershausen beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Bekanntmachung Auswahlentscheidung Gemeinde Ermershausen

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Hofheim i.UFr. führt für sich und federführend für die Gemeinden Riedbach und Ermershausen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Hofheim i.UFr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Hofheim i.UFr.  behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Karte vorläufige Erschließungsgebiete Ermershausen
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Hofheim i.UFr.
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Riedbach

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Ermershausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Ermershausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbareMindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Ermershausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.10.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ermershausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellenSie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter poststelle@vghofheim.de

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Stadt Hofheim i.UFr.

Breitbandausbau in der Stadt Hofheim i.UFr. im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Hofheim i.UFr. beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 6: Stellungnahme Kooperationsvertrag

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag.

Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung

Die Stadt Hofheim i.UFr. beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Die Stadt Hofheim i.UFr. beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Bekanntmachung Auswahlentscheidung Stadt Hofheim i.UFr.

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Hofheim i.UFr. führt für sich und federführend für die Gemeinden Riedbach und Ermershausen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Hofheim i.UFr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Hofheim i.UFr.  behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Karte vorläufige Erschließungsgebiete Hofheim i.UFr.
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Riedbach
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Ermershausen

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Stadt Hofheim i.UFr. hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Stadt Hofheim i.UFr. ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Hofheim i.UFr. bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Hofheim i.UFr. für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Gemeinde Riedbach

Breitbandausbau in der Gemeinde Riedbach im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Riedbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 6: Stellungnahme Kooperationsvertrag

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag.

Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Riedbach beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext:

Bekanntmachung Auswahlentscheidung Gemeinde Riedbach

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Hofheim i.UFr. führt für sich und federführend für die Gemeinden Riedbach und Ermershausen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Hofheim i.UFr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Hofheim i.UFr.  behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Karte vorläufige Erschließungsgebiete Riedbach
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Hofheim i.UFr.
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Ermershausen

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Riedbach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Riedbach ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten)dieser führt. Die Gemeinde Riedbach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 18.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Riedbach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellenSie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter o.hesse@vghofheim.de.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

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