Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument einer Kommune zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Sie wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) zweistufig vollzogen.

In der vorbereitenden Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Er enthält nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung.

In der verbindlichen Bauleitplanung werden Bebauungspläne für Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. Sie regeln die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden allgemeinverbindlich und detailliert.


Erlass einer Satzung der Stadt Hofheim i.UFr. über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Goßmannsdorf (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung)

Erlass einer Satzung der Stadt Hofheim i.UFr. über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Goßmannsdorf (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung vom 26.02.2021

Satzung

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