Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.
Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.
Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise
Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.
Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.
Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergezahlt.
Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:
Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.
Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:
Es gibt folgende Ausnahmen:
Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor:
Keine
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
<p>Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.</p>
Stand: 10.12.2025
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