Wasser & Abwasser

Wasser- und Abwassergebühren

Gemeinde Aidhausen

Gemeindeteile Aidhausen, Friesenhausen, Happertshausen und Rottenstein

1 Kubikmeter Wasser: 0,82 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,54 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 52,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 2,5 m³/h 77,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 100,00 €/Jahr
über 2,5 m³/h 100,00 €/Jahr

Gemeindeteil Kerbfeld

1 Kubikmeter Wasser: 3,70 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,54 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 52,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 2,5 m³/h 52,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 100,00 €/Jahr
über 2,5 m³/h 100,00 €/Jahr

Gemeindeteil Nassach

1 Kubikmeter Wasser: 1,15 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,54 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 19,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 2,5 m³/h 28,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 100,00 €/Jahr
über 2,5 m³/h 100,00 €/Jahr

Gemeinde Bundorf

Gemeinde Bundorf

1 Kubikmeter Wasser: 1,40 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 3,90 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 173,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 273,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 10 m³/h           260,00 €/Jahr
über 10 m³/h 360,00 €/Jahr

Markt Burgpreppach

Markt Burgpreppach

1 Kubikmeter Wasser: 0,85 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 3,50 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 90,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 130,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h            260,00 €/Jahr
über 5 m³/h  360,00 €/Jahr

Gemeinde Ermershausen

Gemeinde Ermershausen

1 Kubikmeter Wasser: 2,50 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 1,20 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 110,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 110,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h            80,00 €/Jahr
über 5 m³/h  80,00 €/Jahr

Stadt Hofheim i.UFr.

Stadt Hofheim i.UFr.

1 Kubikmeter Wasser: 2,45 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,35 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h           65,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
bis 10 m³/h 100,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
bis 20 m³/h 130,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
bis 30 m³/h 195,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 30 m³/h 260,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Keine Grundgebühr für Abwasser

Gemeinde Riedbach

Gemeindeteile Humprechtshausen, Kleinsteinach, Kleinmünster und Mechenried

1 Kubikmeter Wasser: 1,60 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,30 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 104,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 104,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 10 m³/h            100,00 €/Jahr
über 10 m³/h  100,00 €/Jahr

Gemeindeteil Kreuzthal

1 Kubikmeter Wasser: 1,95 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,30 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 104,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 104,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 10 m³/h            100,00 €/Jahr
über 10 m³/h  100,00 €/Jahr

Ansprechpartner

Herr Reich
Kämmerei,
Grundsteuer, Gewerbesteuer,
Wasser- und Abwassergebühren,
Abfallentsorgung Aidhausen


2. Stock, Zimmer-Nr.: 23
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

09523 9229-14

09523 9229-99

s.reich@vghofheim.de


Notfallnummern bei Störungen der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage

Gemeinde Aidhausen

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Aidhausen unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0171 1595469.

Gemeinde Bundorf

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Bundorf unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0151 52524130.

Markt Burgpreppach

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes des Marktes Burgpreppach unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0171 6909285.

Gemeinde Ermershausen

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Ermershausen unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0162 3255914.

Stadt Hofheim i.UFr.

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist über den automatischen Anrufbeantworter der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Stadt Hofheim i.UFr. unter folgender Telefonnummer zu erfahren: 09523 6851.

Gemeinde Riedbach

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Riedbach unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0160 1587510.


Wasserhärtebereiche

Härtebereiche, Nitratwerte und Bewertungsziffern des Trinkwassers im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

 

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.2013 (BGBl. I. S. 2538) werden den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers einmal jährlich mitgeteilt. Die jeweilige Wasserhärte beeinflusst die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Auf die Dosierungsempfehlungen der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller wird hingewiesen.

 

Ferner werden die mikrobiologischen und physikalisch-chemischen und die Pestizid-Untersuchungen (Bewertungsziffern) veröffentlicht.

 

Nitrat-
werte
Bewertungs-
ziffern *)
Härte-
grad
Härte-
bereich
Datum der
letzten
Untersuchung

 

Wasserversorgung der Stadt Hofheim i.UFr.

Hofheim, Eichelsdorf, Lendershausen, Ostheim, Reckertshausen und Rügheim

 


Goßmannsdorf, Manau, Sulzbach, Erlsdorf

 

 

 

13,5

 

 

26,6

 

 

0-1-2-3

 

 

0-1-2-8

 

 

14,0

 

 

14,4

 

 

mittel

 

 

mittel

 

 

28.04.2022

 

 

04.11.2022

 

Wasserversorgung des Marktes Burgpreppach

Burgpreppach, Ibind, Fitzendorf, Birkach, Leuzendorf, Hohnhausen und Ueschersdorf

 


Gemeinfeld

 

 

 

27,3

 

 

21,8

 

 

0-1-2-3

 

 

0-1-2-3

 

 

13,1

 

 

10,8

 

 

mittel

 

 

mittel

 

 

10.06.2022

 

 

29.08.2022

 

Wasserversorgung der Gemeinde Aidhausen

Aidhausen, Friesenhausen, Happertshausen, Rottenstein

 


Kerbfeld (vgl. Hofheim – Lendershausen)

 


Nassach

 

 

 

3,1

 


13,5

 


1,2

 

 

0-1-2-3

 


0-1-2-3

 


0-1-2-3

 

 

19,7

 


14,0

 


20,3

 

 

hart

 


mittel

 


hart

 

 

10.06.2022

 


28.04.2022

 


10.06.2022

 

Wasserversorgung der Gemeinde Bundorf

Walchenfeld, Schweinshaupten, Stöckach und Neuses

 


Bundorf und Kimmelsbach

 

 

 

40,0

 


29,6

 

 

0-1-2-3

 


0-1-2-3

 

 

36,3

 


33,2

 

 

hart

 


hart

 

 

10.06.2022

 


10.06.2022

 

Wasserversorgung der Gemeinde Riedbach

Humprechtshausen, Kleinmünster, Kleinsteinach und Mechenried

 


Kreuzthal

 

 

 

10,5

 

 

5,6

 

 

0-1-2-3

 

 

0-1-2-3

 

 

37,6

 

 

17,7

 

 

hart

 

 

hart

 

 

17.06.2022

 

 

10.06.2022

 

Wasserversorgung der Gemeinde Ermershausen

 

 

23,01

 

0-1-2-3

 

22,6

 

hart

 

07.02.2022

*) Bedeutung der Bewertungsziffern

0      von den üblicherweise verwendeten Pestiziden wurden keine
        nachweisbaren Mengen gefunden bzw. lagen unter den
        Grenzwerten

1     Grenzwert für Nitrate nicht überschritten

    Bakteriologisch einwandfrei bzw. entspricht den Vorschriften

3     Grenzwerte für chemische Stoffe in keinem Fall überschritten,
       bzw. entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung

4     Grenzwert (50 mg/l) für Nitrat überschritten

 

5     Grenzwert für coliforme Keime überschritten

6     Richtwert für Koloniezahl überschritten

    Desethylatrazin lag über dem Grenzwert

8     Grenzwert für Calcitlösekapazität überschritten –
       dies hat lt.Gesundheitsamt keine gesundheitlichen
       Auswirkungen, sondern ist lediglich ein technischer
       Wert hinsichtlich der Kalkhaftung

9     Grenzwert für Eisen überschritten
       (hierbei handelt es sich um einen technischen Wert)

Ansprechpartner

Herr Bockelmann
Ordnungsamt,
Friedhofs-, Bestattungs-, Fischerei-  und Feuerwehrwesen


1. Stock, Zimmer-Nr.: 12
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

09523 9229-49

09523 9229-99

p.bockelmann@vghofheim.de

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