Wasser & Abwasser

Wasser- und Abwassergebühren

Gemeinde Aidhausen

Gemeindeteile Aidhausen, Friesenhausen, Happertshausen und Rottenstein

1 Kubikmeter Wasser: 1,46 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,89 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 100,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 2,5 m³/h 150,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 150,00 €/Jahr
über 2,5 m³/h 225,00 €/Jahr

Gemeindeteil Kerbfeld

1 Kubikmeter Wasser: 4,80 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,89 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 150,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 2,5 m³/h 225,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 150,00 €/Jahr
über 2,5 m³/h 225,00 €/Jahr

Gemeindeteil Nassach

1 Kubikmeter Wasser: 3,52 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,89 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 180,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 2,5 m³/h 270,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 150,00 €/Jahr
über 2,5 m³/h 225,00 €/Jahr

Gemeinde Bundorf

Gemeinde Bundorf

1 Kubikmeter Wasser: 1,86 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 4,29 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 10 m³/h 200,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 10 m³/h 300,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 10 m³/h 260,00 €/Jahr
über 10 m³/h 360,00 €/Jahr

Markt Burgpreppach

Gemeindeteile Burgpreppach, Fitzendorf, Hohnhausen, Ibind, Leuzendorf

1 Kubikmeter Wasser: 1,38 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 4,72 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 130,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 195,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h            270,00 €/Jahr
über 5 m³/h  405,00 €/Jahr

 

 

Gemeindeteile Birkach, Ueschersdorf

1 Kubikmeter Wasser: 1,38 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 130,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 195,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

 

Gemeindeteil Gemeinfeld (Versorgung über Wasserzweckverband Gemeinfelder Gruppe - verwaltet durch den Markt Maroldsweisach)

1 Kubikmeter Wasser:

1,25 €

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h 48,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 96,00 €/Jahr
über 10 m³/h 144,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

Gemeinde Ermershausen

Gemeinde Ermershausen

1 Kubikmeter Wasser: 3,80 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,60 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 150,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 225,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h            85,00 €/Jahr
über 5 m³/h  127,50 €/Jahr

Stadt Hofheim i.UFr.

Stadt Hofheim i.UFr.

1 Kubikmeter Wasser: 2,60 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 2,46 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h           75,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
bis 10 m³/h 112,50 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
bis 20 m³/h 150,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
bis 30 m³/h 225,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 30 m³/h 300,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Keine Grundgebühr für Abwasser

Gemeinde Riedbach

Gemeindeteile Humprechtshausen, Kleinsteinach, Kleinmünster und Mechenried

1 Kubikmeter Wasser: 2,15 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 3,87 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 145,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 217,50 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 10 m³/h            200,00 €/Jahr
über 10 m³/h  300,00 €/Jahr

Gemeindeteil Kreuzthal

1 Kubikmeter Wasser: 3,75 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
1 Kubikmeter Abwasser: 3,87 €

 

Die Grundgebühr für Wasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 5 m³/h 55,00 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
über 5 m³/h 82,50 €/Jahr zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

 

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt bei Verwendung von Zählern mit Nenndurchfluss

bis 10 m³/h            200,00 €/Jahr
über 10 m³/h  300,00 €/Jahr

Ansprechpartner

Herr Reich
Kämmerei,
Grundsteuer, Gewerbesteuer,
Wasser- und Abwassergebühren


2. Stock, Zimmer-Nr.: 23
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

09523 9229-14

09523 9229-99

s.reich@vghofheim.de


Notfallnummern bei Störungen der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage

Gemeinde Aidhausen

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Aidhausen unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0171 1595469.

Gemeinde Bundorf

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Bundorf unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0151 52524130.

Markt Burgpreppach

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes des Marktes Burgpreppach unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0171 6909285.

Gemeinde Ermershausen

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Ermershausen unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0162 3255914.

Stadt Hofheim i.UFr.

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist über den automatischen Anrufbeantworter der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Stadt Hofheim i.UFr. unter folgender Telefonnummer zu erfahren: 09523 6851.

Gemeinde Riedbach

Bei Störungen bzgl. der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage ist der Bereitschaftsdienst des Bauhofes der Gemeinde Riedbach unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0160 1587510.


Wasserhärtebereiche

Härtebereiche, Nitratwerte und Bewertungsziffern des Trinkwassers im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

 

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.2013 (BGBl. I. S. 2538) werden den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers einmal jährlich mitgeteilt. Die jeweilige Wasserhärte beeinflusst die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Auf die Dosierungsempfehlungen der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller wird hingewiesen.

 

Ferner werden die mikrobiologischen und physikalisch-chemischen und die Pestizid-Untersuchungen (Bewertungsziffern) veröffentlicht.

 

Nitrat-
werte
Bewertungs-
ziffern *)
Härte-
grad
Härte-
bereich
Datum der
Untersuchung

 

Wasserversorgung der Stadt Hofheim i.UFr.

Hofheim i.UFr., Eichelsdorf, Lendershausen, Ostheim, Reckertshausen und Rügheim

 


Goßmannsdorf, Manau, Sulzbach und Erlsdorf
(vgl. Burgpreppach - Ueschersdorf

 

 

 

15,1

 

 

25,8

 

 

0-1-2-3

 

 

0-1-2-8

 

 

15,3

 

 

12,9

 

 

hart

 

 

mittel

 

 

26.04.2024

 

 

27.05.2024

 

Wasserversorgung des Marktes Burgpreppach

Burgpreppach, Ibind, Fitzendorf, Birkach, Leuzendorf, Hohnhausen und Ueschersdorf

 


Gemeinfeld

 

 

 

25,8

 

 

---

 

 

0-1-2-8

 

 

0-1-2-3

 

 

12,9

 

 

9,0

 

 

mittel

 

 

mittel

 

 

27.05.2024

 

 

(Mitteilung des WZV)

 

Wasserversorgung der Gemeinde Aidhausen

Aidhausen, Friesenhausen, Happertshausen, Rottenstein

 


Kerbfeld (vgl. Hofheim i.UFr. – Lendershausen)

 


Nassach

 

 

 

3,6

 


15,1

 


1,7

 

 

0-1-2-3

 


0-1-2-3

 


0-1-2-3

 

 

20,2

 


15,3

 


18,7

 

 

hart

 


hart

 


hart

 

 

04.06.2024

 


26.04.2024

 


04.06.2024

 

Wasserversorgung der Gemeinde Bundorf

Walchenfeld, Schweinshaupten, Stöckach und Neuses

 


Bundorf und Kimmelsbach

 

 

 

37,6

 


30,4

 

 

0-1-2-3

 


0-1-2-3

 

 

37,1

 


33,9

 

 

hart

 


hart

 

 

31.05.2024

 


31.05.2024

 

Wasserversorgung der Gemeinde Riedbach

Humprechtshausen, Kleinmünster, Kleinsteinach und Mechenried

 


Kreuzthal

 

 

 

9,5

 

 

4,6

 

 

0-1-2-3

 

 

0-1-2-3

 

 

37,5

 

 

20,8

 

 

hart

 

 

hart

 

 

27.05.2024

 

 

18.09.2024

 

Wasserversorgung der Gemeinde Ermershausen

 

 

33,4

 

0-1-2-3

 

22,7

 

hart

 

10.01.2024

*) Bedeutung der Bewertungsziffern

0      von den üblicherweise verwendeten Pestiziden wurden keine
        nachweisbaren Mengen gefunden bzw. lagen unter den
        Grenzwerten

1     Grenzwert für Nitrate nicht überschritten

    Bakteriologisch einwandfrei bzw. entspricht den Vorschriften

3     Grenzwerte für chemische Stoffe in keinem Fall überschritten,
       bzw. entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung

4     Grenzwert (50 mg/l) für Nitrat überschritten

 

5     Grenzwert für coliforme Keime überschritten

6     Richtwert für Koloniezahl überschritten

    Desethylatrazin lag über dem Grenzwert

8     Grenzwert für Calcitlösekapazität überschritten –
       dies hat lt. Gesundheitsamt keine gesundheitlichen
       Auswirkungen, sondern ist lediglich ein technischer
       Wert hinsichtlich der Kalkhaftung

9     Grenzwert für Eisen überschritten
       (hierbei handelt es sich um einen technischen Wert)

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