WILLKOMMEN bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.!

Faschingsdienstag: VG-Geschäftsstelle geschlossen

Am Faschingsdienstag, 17.02.2026 ist die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. ab 12:00 Uhr geschlossen!

Schließtage des Einwohnermelde- und Passamtes

Das Einwohnermelde- und Passamt bleibt aufgrund einer erforderlichen IT-Umstellung in der Zeit von Montag, 13. April 2026 bis einschließlich Mittwoch, 15. April 2026 geschlossen.

Während dieses Zeitraumes ist die Ausstellung von Pässen sowie die Durchführung von An- und Ummeldungen nicht möglich.

Ab Donnerstag, 16. April 2026 steht das Einwohnermelde- und Passamt wieder wie gewohnt uneingeschränkt zur Verfügung.

Aktuelles aus der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

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aus der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.)

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Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Bei der Wahl wird der zugestellte…

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Information für alle Bauherren über die Entstehung einer nachträglichen Beitragspflicht für Wasser…

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Terminvereinbarung bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Für den Besuch der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. - vorrangig für das Einwohnermeldeamt / Passamt - ist es nötig, eine vorherige Terminvereinbarung vorzunhemen.
Termine können Sie hier direkt selbstständig online über unsere Homepage oder auch telefonisch (siehe Organisation) vornehmen.

Notfall-Nummern

Feuer-Notruf: 112
Unfall-Rettungsdienst-Notruf: 112
Polizei-Notruf: 110
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Zahnarzt-Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de
Apothekennotruf (Festnetz): 0800 002 283 3
Apothekennotruf (Mobil): 228 33
Zentrale Sperrnummer:
(EC-Karte, Kreditkarte, Personalausweis) 116 116
Giftzentrale Nürnberg: 0911 398 245 1

Ausweisdokumente frühzeitig beantragen

Ausweisdokumente können nur mit einem Termin im Einwohnermeldeamt / Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. beantragt werden.

Der Bestelleingang bei der Bundesdruckerei für Ausweisdokumente ist anhaltend außerordentlich hoch und kann zu langen Wartezeiten führen. Deshalb sollten Termine im Einwohnermeldeamt möglichst einige Wochen im Voraus vereinbart werden.

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