Im Fundamt/Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. können sämtliche Fundgegenstände, welche im Gebiet der Verwaltungegemeinschaft Hofheim i.UFr. aufgefunden werden, abgegeben werden. Diese werden ein halbes Jahr aufbewahrt. Wenn sich der Eigentümer der Fundsache nach Ablauf dieser Zeit nicht bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. meldet, besteht für den Finder der Anspruch auf Eigentumsübertragung. Falls der Finder die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht behalten möchte, so wird die Fundsache entsorgt, vernichtet oder gemeinnützigen Einrichtungen übergeben/gespendet.
Sekretariat, Fundamt, Information
Erdgeschoss, Zimmer-Nr.: 01
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
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