Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen

Widersprüche gegen Bescheide der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr., der Stadt Hofheim i.UFr., des Marktes Burgpreppach, der Gemeinde Aidhausen, der Gemeinde Bundorf, der Gemeinde Ermershausen, der Gemeinde Riedbach, des Schulverbandes Hofheim i.UFr., sowie des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Kleinmünster Gruppe können auch elektronisch eingelegt werden.

Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von den oben genannten Kommunen und Verbänden eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die E-Mail hierfür lautet poststelle@vghofheim.de.

Qualifizierte elektronische Signatur:

Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Service