Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Betreuung von psychisch Kranken durch Laienhelfer in Bayern.
Mit der Zuwendung soll psychisch Kranken eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens erleichtert und Vorurteile abgebaut werden.
Gefördert werden Aufwendungen, die den Laienhelfern im Zusammenhang mit der Betreuung psychisch Kranker entstehen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen.
Je Laienhelfer wird eine Kostenpauschale gewährt.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Kostenpauschale wird als Zuschuss gewährt und beträgt je Laienhelfer bis zu 155 Euro pro Jahr. Der Zuschuss verringert sich um je ein Zwölftel pro vollen Monat, den die Laienhelferin oder der Laienhelfer nicht tätig war.
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
Anträge sind bei der für den Sitz des Antragsstellers örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen.Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.
Stand: 12.01.2026
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