Verwaltungsverfahren - Allgemeines

Informieren Sie sich rund um das Thema Verwaltungsverfahren.

Verwaltungsverfahren - Information, Auskunft und Beratung

Die öffentliche Verwaltung bietet Bürgern und Unternehmern, aber auch anderen Behörden und Einrichtungen Informationen, Auskunft und Beratung zu Verwaltungsverfahren an.

Verwaltungsverfahren - Antragsentgegennahme

Anträge in Verwaltungsverfahren von Behörden und Einrichtungen werden schriftlich oder zur Niederschrift entgegengenommen. Bestimmte Angelegenheiten können auch mündlich beantragt werden. Im Rahmen der eGovernment-Aktivitäten sind zunehmen auch Online-Antragsstellungen möglich.

Verwaltungsverfahren - Bearbeitung

Verwaltungsverfahren beginnen durch eine Antragstellung oder von Amts wegen.

Verwaltungsverfahren - Registrierung und Archivierung

Die zuständige Behörde registriert und bewahrt die Antragsunterlagen sowie die weiter in Verwaltungsverfahren entstehenden und hinzukommenden Dokumente auf. Archivwürdige Unterlagen werden dauerhaft in Archiven archiviert.

Verwaltungsverfahren - Einspruch, Widerspruch und Prozess

Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.

Verwaltungsverfahren - Dienstaufsicht

Die Dienstaufsicht bezieht sich insbesondere auf die persönliche Pflichterfüllung der Beschäftigten und die hiermit in Verbindung stehende innere Ordnung und den Dienstbetrieb in einer Behörde.

Verwaltungsverfahren - Fach- und Rechtsaufsicht

Rechts-und Fachaufsicht ist die von einer staatlichen Behörde gegenüber Kommunen und sonstigen Körperschaften und Anstalten ausgeübte Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle.

Verwaltungsverfahren - Mahnung und Vollstreckung

Werden im Verwaltungsverfahren angefallene Gebühren nicht bezahlt, kann die Verwaltung mahnen und selbst vollstrecken oder die Vollstreckung durch eine andere Behörde veranlassen.

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