Die Regierung von Niederbayern führt das örtliche Kraftfahrsachverständigenregister, in dem die amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie die Prüfingenieure erfasst sind.
In dem Kraftfahrsachverständigenregister werden
erfasst.
Gespeichert dürfen nur die in § 22 Abs. 3 Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) genannten Daten werden.
Stand: 08.06.2026
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