Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Stand: 14.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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