Informieren Sie sich über allgemeine Fragen zum Thema Steuern, z. B. über Steuerunterlagen oder die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
In der Steuererklärung können Sie verschiedene Freibeträge geltend machen. Wir informieren Sie über die Steuerbefreiungen und - erleichterungen sowie über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer werden auf den Besitz und den Erwerb von Grundstücken erhoben.
Bayerische Gemeinden können für Nebenwohnsitze eine Zweitwohnungssteuer erheben.
Für Kraftfahrzeuge müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen.
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.