Im Handelsregister sind alle Betriebe eingetragen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordern. Aufgenommen werden Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse Ihres Unternehmens. Das Handelsregister kann von allen eingesehen werden.
Wollen Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben, müssen Sie sich in der Handwerksrolle eintragen lassen. Die Eintragung ist für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften möglich. Es gibt jedoch auch ein Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke.
Neben Handelsregister, Handwerksrolle und Ähnlichem gibt es noch weitere für Unternehmen relevante Register, z. B. das Gewerbezentralregister, das Verstöße gegen gewerbe- und strafrechtliche Bestimmungen festhält.