Juristinnen und Juristen bearbeiten Fragen zum Arbeits-, Tarif und Beamtenrecht der Beschäftigten teilweise in eigenen Organisationseinheiten von Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Juristinnen und Juristen bearbeiten rechtliche Fragestellungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts teilweise in eigenen Organisationseinheiten von Behörden und sonstigen Einrichtungen.