Informieren Sie sich über allgemeine Aspekte rund um das Thema "Finanzen und Haushalt".
Behörden planen ihren Haushalt. Ziel ist es, in einem Plan mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren, alle Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Erträge und Aufwendungen (Doppik) zusammen zu fassen.
Behörden stellen einen Haushaltsplan auf. Dieser beinhaltet die geplanten Einnahmen und Ausgaben und verteilt diese auf Haushaltsstellen. Rechtlich verbindlich wird der Haushalt durch ein Gesetz des Landtags (für die Staatsverwaltung) bzw. bei Kommunen durch eine Satzung.
Haushaltsbewirtschaftung ist eine zentrale Aufgabe von Behörden.
Die Haushaltführung von Behörden wird von internen und externen Stellen geprüft.