Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.
Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob
Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen unterliegen ebenfalls der örtlichen Rechnungsprüfung. Durchgeführt wird die Rechnungsprüfung je nach Größe der Gemeinde durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden in denen ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, ist dieses umfassend als Sachverständiger hinzuzuziehen.
Stand: 09.02.2024
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