Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

 

Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.

Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.

 

Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter/ einer Vertreterin vornehmen lassen. Der Vertreter/ die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.

 

Personalausweis

  • Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.

 

Reisepass

  • Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert.

 

eID-Karte

  • Die Anschrift auf dem Chip wird geändert.

 

Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Sollten Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.

  • Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

schnellst möglich

keine

Stand: 10.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Organisationseinheit

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Frau Luisa Schineller

(+49) 09523 / 9229 17

(+49) 09523 / 9229 99

l.schineller@vghofheim.de

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Frau Bianca Knobling

(+49) 09523 / 9229 18

(+49) 09523 / 9229 99

b.knobling@vghofheim.de

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Frau Nicole Arnold

(+49) 09523 / 9229 19

(+49) 09523 / 9229 99

n.arnold@vghofheim.de

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