Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen.
Nach § 64 Gewerbeordnung ist eine Messe eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. In der Praxis werden auch Veranstaltungen, die sich vorrangig an das allgemeine Publikum richten als Messe bezeichnet.
Informationen über die Messen in Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Stand: 07.03.2024
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
VG Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
09523 9229-99
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr