Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.

  • Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

keine

Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.

Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Stand: 03.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Organisationseinheit

Bürgerservice (mit Ordnungswesen, Standesamt und Einwohnermeldeamt)

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Frau Silke Hebig

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