Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Stand: 03.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Organisationseinheit

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
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