Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.
Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.
Stand: 15.11.2024
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