Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Organisationseinheit

Bauwesen

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Herr Simon Wildanger

(+49) 09523 / 9229 43

(+49) 09523 / 9229 99

s.wildanger@vghofheim.de

Bauwesen

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Frau Nicole Arnold

(+49) 09523 / 9229 42

(+49) 09523 / 9229 99

n.arnold@vghofheim.de

Service