Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 03.03.2025
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)