Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen (z. B. Kurse, Märkte) durchführen oder organisieren. Sie müssen sich z.T. anmelden, wenn Sie teilnehmen möchten.

Sie können einen Veranstaltungskalender veröffentlichen. Dieser wird häufig auch online zur Verfügung gestellt und ermöglicht z. B. die Suche Veranstaltung in der Gemeinde oder Landkreis nach Zeitraum, Veranstaltungsort oder Kategorie der Veranstaltung. Neben einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung werden in der Regel die Kosten, der genaue Veranstaltungsort sowie Informationen über den Veranstalter veröffentlicht.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Organisationseinheit

Hauptverwaltung

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Herr Marius Weigand

(+49) 09523 / 9229 27

(+49) 09523 / 9229 99

m.weigand@vghofheim.de

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Frau Nicole Arnold

(+49) 09523 / 9229 19

(+49) 09523 / 9229 99

n.arnold@vghofheim.de

Hauptverwaltung

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Frau Nicole Brehm

(+49) 09523 / 9229 29

(+49) 09523 / 9229 99

n.brehm@vghofheim.de

Service