Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
Frau Anna Ullrich
(+49) 09523 / 9229 99
VG Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
09523 9229-99
Öffnungszeiten
vormittags:
Montag - Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
nachmittags:
Montag und Dienstag
13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag nachmittags geschlossen.