Die Altersteilzeit soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Über die eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit wird der Übergang in den Ruhestand vorbereitet.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand eine Rente von einem Rentenversicherungsträger.
Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartiger Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder in anderen Fällen wegen Erreichens einer Altersgrenze, voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder als Hinterbliebenenbezüge gewährt werden.
VG Hofheim i.UFr.
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