Informieren Sie sich rund um das Thema Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Im öffentlichen Dienst sind sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt. Für sie gelten dienstrechtliche bzw. arbeits- und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen.
Das öffentliche Dienstrecht regelt die Bedingungen, unter denen Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst tätig sind. Deren Rechte und Pflichten sind nicht durch Tarifvertrag vereinbart, sondern durch Gesetze geregelt.
Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich z. B. in Akademien und Verwaltungsschulen fortbilden und qualifizieren.
Ziel der Geleichstellung ist es, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass bei Einstellungen und im beruflichen Fortkommen für Frauen und Männer echte Chancengerechtigkeit besteht.
Die Gesundheit von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung wird durch präventive Maßnahmen gefördert.