Informieren Sie sich über allgemein zum Thema Beschaffung in öffentlichen Verwaltungen.
Im Internet bieten Ihnen Ausschreibungs- und Vergabeplattformen einen Überblick über aktuelle öffentliche Ausschreibungen. Teilweise können Vergaben auch über diese Plattformen elektronisch durchgeführt werden.
Das genaue Vorgehen in Bezug auf Zuschlag, Abnahme und Bezahlung sollte in den Ausschreibungsunterlagen beziehungsweise Leistungs- oder Kaufverträgen verbindlich festgelegt sein.
Unabhängige Vergabekammern prüfen die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften. In Bayern sind diese bei der Regierung von Mittelfranken und bei der Regierung von Oberbayern eingerichtet. Auch auf kommunaler Ebene werden Vergaben überprüft.