Behörden und sonstige Einrichtungen kommen ihren Berichtspflichten nach, indem sie den zuständigen, zumeist vorgesetzten Behörden die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise zur Verfügung stellen.
Statistische Jahresberichte und sonstige Veröffentlichungen zu Statistiken bieten der Öffentlichkeit und anderen Behörden die Möglichkeit, Informationen über verschiedene Bereiche zu erhalten und diese zu nutzen.
Die Statistischen Ämter erheben Daten für verschiedene Statistiken. Die Anordnung und Durchführung der statistischen Erhebungen beruhen auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Bayern. In bestimmten Bereichen sind auch Behörden meldepflichtig.
Die Statistischen Ämter und andere Behörden führen statistische Auswertungen durch. Diese werden veröffentlicht und stehen teilweise auch online zur Verfügung.