VERUNREINIGUNG DURCH HUNDE

Aufgrund aktueller Vorkommnisse weist die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. darauf hin, dass Halter oder Führer eines Hundes den auf öffentlichen Flächen oder fremden Grundstücken abgelegten Hundekot unverzüglich zu beseitigen haben. Dies gilt insbesondere für Hundekot auf Kinderspielplätzen, neben Ruhebänken, auf Gehsteigen, auf Parkflächen, in allen Grünanlagen und auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Jeder Hundebesitzer ist für die Exkremente seines Hundes verantwortlich und hat derartige Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen umgehend zu entfernen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. weist zusätzlich darauf hin, dass Hundeexkremente gerade auf Kinderspielplätzen, in Grünanlagen und im Viehfutter zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.

Zudem appelliert die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. daher ein weiteres Mal an alle Hundebesitzer, ihren Hund an den genannten Orten nicht defäkieren zu lassen oder den Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

Im Übrigen ist die Verunreinigung öffentlicher Straßen und Gehwege durch Tiere gemäß § 3 der Verordnung über Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) verboten. Bei Zuwiderhandlungen können die Tierhalter mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden, § 13 Reinigungs- und Sicherungsverordnung.

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