MELDUNG VON VERANSTALTUNGEN

Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. hat schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen und Vereinsfeste anzeigepflichtig sind, vgl. Art. 19 LStVG.

Die einzelnen Veranstaltungen sind als öffentliche Vergnügungen unter Angabe der Art, des Ortes, der Zeit und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. schriftlich vom Veranstalter anzuzeigen.

Telefonische Anmeldungen oder elektronische Anzeigen (per E-Mail) sind nicht zulässig und werden nicht entgegengenommen. Die unterschriebene Veranstaltungsanzeige muss im Original eingereicht werden.

Das Formular für die Anzeige einer Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage, www.vghofheim.de.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einer Woche, wird neben den üblichen Kosten eine zusätzliche Erlaubnisgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

In der Veranstaltungsanzeige ist mindestens eine Person zu bestimmen, die für den Jugendschutz verantwortlich ist. Zudem müssen mindestens zwei weitere Personen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst benannt werden. Bei einer erwarteten Besucherzahl von über 1.000 Personen ist Rücksprache mit dem Ordnungsamt zu halten.

Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. behält sich vor, im Einzelfall weitere Anforderungen zu stellen.

Service