Wenn Sie im Ausland als Seilbahnbetriebsleiter/in gearbeitet haben und nun in Bayern Ihren gelernten Beruf ausüben möchten, dann benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.
Sie können die Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen, wenn Sie Ihre Qualifikation als Seilbahnbetriebsleiter/in im Ausland erworben haben.
Nach erfolgter Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation kann der Unternehmer der Seilbahn, bei der Sie als Betriebsleiter/in tätig werden wollen, die Bestätigung der Bestellung als Betriebsleiter/in für eine konkrete Seilbahn bei der Regierung von Oberbayern beantragen. Die konkreten Anforderungen für die Bestellung als Betriebsleiter/in hängen von der jeweiligen Seilbahn ab, deren Betrieb Sie überwachen und für deren Sicherheit Sie sorgen möchten.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation als Seilbahnbetriebsleiter/in im Ausland erworben haben, dann müssen Sie Ihre Berufspraxis und den Abschluss der Berufsausbildung nachweisen.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob Ihre Ausbildung und Kenntnisstand mit der landesrechtlichen Qualifikation „Seilbahnbetriebsleiter/in“ vergleichbar und gleichwertig ist.
Den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Qualifikation können Sie formlos bei der zuständigen Behörde, der Regierung von Oberbayern, stellen. Sie können den Antrag auch per E-Mail übermitteln.
Die Regierung bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang Ihres Antrags und der Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob die Unterlagen vollständig sind oder welche Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Wenn Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben, prüft die Regierung von Oberbayern, ob Ihre ausländische Qualifikation mit der landesrechtlich geregelten Qualifikation „Seilbahnbetriebsleiter/in“ gleichwertig ist.
Sie prüft dabei vor allem, ob Sie in Ihrem Ausbildungs- und Herkunftsstaat zur Ausübung des Berufs als Seilbahnbetriebsleiter/in berechtigt sind und es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen und der inländischen Qualifikation gibt.
Innerhalb von drei Monaten entscheidet die Regierung von Oberbayern über die Anerkennung Ihrer Qualifikation:
Die Regierung von Oberbayern teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung und möglichen notwendigen Ausgleichsmaßnahmen durch einen Bescheid mit.
EU-Ausländer: Dokumente, die nicht in deutscher Sprache sind, sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.
Nicht EU-Ausländer: Alle Dokumente (Hochschulabschluss, Prüfungszeugnisse usw.) müssen durch die Regierung von Schwaben anerkannt sein.
keine
Die Regierung von Oberbayern entscheidet innerhalb von drei Monaten. Die Frist beginnt dabei mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann einmal verlängert werden.
Kostenrahmen nach aktuellem Kostenverzeichnis: 300 bis 600 EUR
<p>Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle steht Ihnen der Verwaltungsrechtsweg offen. Das heißt: Sie können gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen.<br />
<br />
Nähere Informationen und wichtige Hinweise, vor allem in Bezug auf Fristen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheids.</p>
Stand: 07.11.2022
Redaktionell verantwortlich:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
Herr Oliver Hesse
(+49) 09523 / 922999