Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
Herr Andreas Dellert
(+49) 09523 / 922999
VG Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
09523 9229-99
Öffnungszeiten
vormittags:
Montag - Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
nachmittags:
Montag und Dienstag
13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag nachmittags geschlossen.