FERIENZEIT IST REISEZEIT!

Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. möchte daran erinnern, die Gültigkeit der Ausweispapiere rechtzeitig vor Reiseantritt zu überprüfen. Sind die Ausweisdokumente abgelaufen oder steht das Ablaufdatum kurz bevor, stellen Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. einen Neuantrag.

Vorzulegen sind:

  • Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr). Das Lichtbild muss eine Größe von 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand haben.
  • Ist das bisherige Ausweisdokument von einer anderen Passbehörde ausgestellt, so ist eine Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) bzw. eine Heiratsurkunde (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen) vorzulegen.

Was die Meisten nicht wissen:

Für viele beliebte Urlaubsziele benötigt man einen Reisepass, z. B. für Ägypten, Mexiko, Dominikanische Republik, Kuba, USA usw. Weitere Einreisebestimmungen und Passvorschriften anderer Länder erhalten Sie über das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de.

Folgende Passgebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten:

 

Gebühr

Abholung

(nach Antragstellung)

Kinderreisepass

(Bitte beachten: Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide gesetzlichen Vertreter erscheinen. Alternativ kann der fehlende Elternteil eine Vollmacht ausstellen)

13,00 €

1 – 2 Tage

Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass

6,00 €

1 – 2 Tage

Vorläufiger Personalausweis

Gültigkeit: 3 Monate (richtiger Ausweis muss gleich mit beantragt werden)

10,00 €

sofort

Personalausweis unter 24 Jahre

Gültigkeit: 6 Jahre

22,80 €

ca. 2 Wochen

Personalausweis über 24 Jahre

Gültigkeit: 10 Jahre

37,00 €

ca. 2 Wochen

Reisepass unter 24 Jahre

Gültigkeit: 6 Jahre

37,50 €

ca. 4 Wochen

Reisepass über 24 Jahre

Gültigkeit: 10 Jahre

60,00 €

ca. 4 Wochen

Express-Reisepass unter 24 Jahre

Gültigkeit: 6 Jahre

69,50 €

ca. 5 Werktage

Express-Reisepass über 24 Jahre

Gültigkeit: 10 Jahre

92,00 €

ca. 5 Werktage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige Informationen zum Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.

 

Seit dem 01.01.2021 gilt folgende Neuerung:

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Verlängerungen des Kinderreisepasses sind seit dem 01.01.2021 generell nur noch um ein Jahr (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) möglich. Lediglich Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres).

Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Beantragen von Personalausweisen und Reisepässen eine Dauer von ca. 20 Minuten in Anspruch nimmt. Wir bitten daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger rechtzeitig unter www.vghofheim.de/Bürgerservice/Online-Dienste/Online-Terminvereinbarung einen Termin zu buchen und den Zeitaufwand bei der Beantragung zu berücksichtigen.

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