Gemeinde Aidhausen

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Februar 2024

Zu Beginn der Sitzung wurde im öffentlichen Teil seitens des Gemeinderates die Zustimmung zur Fortführung der Beteiligung zum Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk in Franken signalisiert. Die alte Vereinbarung ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Hierzu haben aktuell 12 Kommunen (Gemeinde Dittelbrunn, Gemeinde Haibach, Gemeinde Waldaschaff, Markt Buttenheim, Stadt Forchheim, Stadt Hallstadt, Markt Feucht, Stadt Haßfurt, Stadt Marktheidenfeld, Stadt Schlüsselfeld, Stadt Rehau und das Erzbistum Bamberg) ihr Interesse bekundet. Wie bereits beim Vorgängerprojekt soll die Organisation und fachliche Betreuung des Netzwerkes durch das Institut für Energietechnik IfE GmbH der Hochschule Amberg-Weiden erfolgen. Das Netzwerk besteht inhaltlich aus dem Teil 1 „Netzwerkmanagement & Moderation“ (Quartalsweise ein Netzwerktreffen, Austausch zwischen den teilnehmenden Kommunen, Fachvorträge sowie Besichtigung von Praxisbeispielen vor Ort) und dem Teil 2 „Fachliche Beratung“ (Individuelle Beratung durch das Institut für Energietechnik, Anstoß von kommunalen Projekten, Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ökobilanzierungen, Reduzierung von Treibhausgasen). Innerhalb der Netzwerklaufzeit von 3 Jahren (voraussichtlich ab 01.01.2025 – 31.12.2027) werden dabei über die Kommunalrichtlinie 60 % der Ausgaben für das Netzwerkmanagement & Moderation sowie der fachlichen Beratung gefördert. Abzüglich der Förderung beläuft sich der Eigenanteil für die Netzwerkteilnahme auf rund 7.500,00 € netto. Die Kosten für die fachliche Beratung (950,00 € pro Beratertag netto, zzgl. 0,60 € netto pro gefahrenen Kilometer) hängen vom tatsächlichen Beratungsumfang ab und werden ebenfalls mit 60 % gefördert. Der Netto-Eigenanteil beträgt 380,00 € netto. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Stellung eines Förderantrages für das Dorfgemeinschaftshaus in Rottenstein „Ort der Begegnung“. Die Durchführung der Baumaßnahme wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2023 vom Gemeinderat Aidhausen beschlossen. Für die Ausstattung der Räume belaufen sich die Bruttokosten voraussichtlich auf 109.372,90 €, für den Außenbereich auf 10.460,10 €, für die Untersuchung des Burgstalles auf 41.650,00 € und für die Öffentlichkeitsarbeit fallen voraussichtliche Kosten in Höhe von 10.000,00 € an. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf brutto 171.483,00 € und sollen über LEADER gefördert werden. 1. Bürgermeister Möhring teilte dem Gremium mit, dass das Projekt für eine LEADER-Förderung ausgewählt wurde. Die Gemeinde Aidhausen kann mit einer Förderung der Nettokosten (144.103,36 €) in Höhe von 86.462,02 € (entspricht 60 % der Nettokosten) rechnen. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde Aidhausen liegt dann voraussichtlich bei 85.020,98 €. Der Gemeinderat beschloss die Durchführung der Maßnahme mit voraussichtlichen Bruttokosten in Höhe von 171.483,00 € und ermächtigte den 1. Bürgermeister, einen entsprechenden Förderantrag bei LEADER zu stellen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Aidhausen gesprochen. Gemäß Wärmeplanungsgesetz sind Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese soll im Wesentlichen vier Elemente umfassen (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, die Aufstellung eines Zielszenarios und eine Wärmewendestrategie). Hierzu wurde bereits ein entsprechender Förderantrag gestellt, der mit 90 % der förderfähigen Kosten durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, 10963 Berlin, bereits genehmigt wurde. Die Erstellung des Konzeptes wird ca. 25.538,00 € kosten.

Nochmals diskutierte der Gemeinderat über die Neukalkulation der Wassergebühren und den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung in der Gemeinde Aidhausen (3. Änderungssatzung).

Der Gemeinderat beschloss daraufhin folgende neuen Gebührensätze ab dem 01.04.2024:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

1. Für die Gemeindeteile Aidhausen, Friesenhausen, Happertshausen und Rottenstein

  • bis 2,5 m³/h                                                 100,00 €/Jahr
  • über 2,5 m³/h                                              150,00 €/Jahr

2. Für den Gemeindeteil Kerbfeld

  • bis 2,5 m³/h                                                  150,00 €/Jahr
  • über 2,5 m³/h                                               225,00 €/Jahr

3. Für den Gemeindeteil Nassach

  • bis 2,5 m³/h                                                  180,00 €/Jahr
  • über 2,5 m³/h                                               270,00 €/Jahr.

Die Verbrauchsgebühr beträgt

1. Für die Gemeindeteile Aidhausen, Friesenhausen, Happertshausen und Rottenstein                    1,46 €

2. Für den Gemeindeteil Kerbfeld                                                                                                                4,80 €

3. Für den Gemeindeteil Nassach                                                                                                                3,52 €

pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Aus diesem Grund wurden zwischen dem 02.04.2024 und dem 06.04.2024 Wasserzähler abgelesen. Die Ablesung wurde von den Gemeindedienern mit Unterstützung des Bauhofes durchgeführt. Des Weiteren soll ein Planungsbüro damit beauftragt werden, bis Ende 2024 eine Kalkulation über die zu erwartenden Gebühren und Beiträge bei einer Zusammenlegung der drei Versorgungseinrichtungen zu erstellen. Die Beratung und Beschlussfassung über die Zusammenlegung soll im Jahr 2025 erfolgen.

Im nicht öffentlichen Teil entschied der Gemeinderat noch über verschiedene Bauplatzverkäufe im Gemeindegebiet.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. März 2024

Zu Beginn der Sitzung ging es im öffentlichen Teil um Windvorranggebiete im Gemeindegebiet von Aidhausen, da der Regionale Planungsverband Main-Rhön zusätzliche Flächen für Windkraftanlagen ausweisen möchte. Aufgrund einer Abstimmung zwischen verschiedenen Fachstellen, dem Landkreis Haßberge, der GUT Haßberge mbH und der Gemeinde Aidhausen wurden durch den 1. Bürgermeister für das Gemeindegebiet Aidhausen drei Flächen südlich des Gemeindeteiles Aidhausen mit ca. 100 Hektar vorgeschlagen. Darüber hinaus wurden von den Walkörperschaften Urles Aidhausen, Arlesbach Aidhausen und Urles Kerbfeld verschiedene weitere Flächen vorgeschlagen, die in die Regionalplanung aufgenommen werden sollten. In der anschließenden Diskussion sprach sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme für das vorgestellte, potenzielle Vorranggebiet mit einer Größe von 100 Hektar südlich des Gemeindeteiles Aidhausen unter der Voraussetzung, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1.500 m zum Ortsrand von Aidhausen und Kerbfeld haben, aus. Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die neu errichtete Bürgerstiftung Aidhausen. Hierfür wird ein gesonderter Stiftungsrat eingerichtet. Ständiges Mitglied und Vorsitzender des Stiftungsrates ist kraft Amtes der amtierende 1. Bürgermeister. Darüber hinaus wurden Wolfgang Hochrein aus Aidhausen, Bernhard Kötting aus Rottenstein, Albin Hepp aus Happertshausen, Marco Leuner aus Kerbfeld sowie Andrea Meub aus Friesenhausen als weitere Mitglieder für den Stiftungsrat durch den Gemeinderat vorgeschlagen. Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Beitritt der Gemeinde Aidhausen zur Nahwärme Aidhausen eG. Aufgabe der Genossenschaft ist die Errichtung und der Betrieb einer Nahwärmeanlage zur Erzeugung und Versorgung mittels Erneuerbarer Energien. Für die Gemeinde Aidhausen sollen die Grundschule Aidhausen, das Rathaus, das Feuerwehrhaus und die Sozialwohnungen in der Kaiserstraße 5 in Aidhausen versorgt werden. Für die Nutzung fällt eine jährliche Grundgebühr an, die zurzeit nicht näher beziffert werden kann, da die Finanzierung noch nicht final geklärt ist. Das Entgelt für den Verbrauch beträgt voraussichtlich ca. 6 – 9 Cent/kWh. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage ist für das dritte Quartal 2024 geplant. Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Nahwärme Aidhausen eG als Mitglied beizutreten. Die Mitgliedschaft bzw. die damit verbundene Beteiligung an der Nahwärme Aidhausen eG wird erworben durch Beitrittserklärung und Leistung einer Einlage von 5.000,00 €.

Der Hofheimer Land e. V. der Gemeinde-Allianz Hofheimer Land hat derzeit noch Außenstände von etwas über 70.000,00 € bei der Stadt Hofheim i.UFr. Diese ergaben sich u. a. aus der Vorfinanzierung von verschiedenen Projekten (z. B. Regionalbudget). Zum Ausgleich dieses Betrages wurde beschlossen, von allen sieben Kommunen der Gemeinde-Allianz einen Betrag in Höhe von 5,00 € pro Einwohner zu übernehmen. Infolgedessen stimmte die Gemeinde Aidhausen einer Zahlung in Höhe von 8.400,00 € an den Hofheimer Land e. V. zu. Darüber hinaus sprach sich der Gemeinderat auch dafür aus, das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land neu zu erstellen und das Allianzmanagement fortzusetzen. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass entsprechende Förderungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erfolgen. Des Weiteren beantragte die Flurbereinigungsgenossenschaft Aidhausen die Gewährung eines Zuschusses für die im Laufe des Jahres 2024 anfallenden Unterhaltungs- und Ausbesserungsmaßnahmen an Flurwegen und Gräben in der Gemarkung Aidhausen. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf voraussichtlich 8.500,00 €, welche mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 % der noch durch Rechnungen nachzuweisenden Baukosten gewährt werden.

Gemeinde Bundorf

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 08. November 2023

Eröffnet wurde die Sitzung mit der geplanten Sanierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Ortsverbindungsleitung zwischen den Gemeindeteilen Walchenfeld, Stöckach, Schweinshaupten und Neuses. Die Gemeinde Bundorf betreibt zur Versorgung aller angeschlossenen Gemeindeteile eine zentrale Trinkwasserversorgungsanlage, die sich in eine nördliche und eine südliche Versorgungszone gliedert. Für beide Zonen werden jeweils Wassergewinnung, Wasserspeicherung, Wasserförderung und Wasserverteilung betrieben. Die nördliche Versorgungszone umfasst die Ortsnetze Bundorf und Kimmelsbach, die jeweils drucksteigernd aus dem neuen Drucksteigerungspumpwerk Bundorf/Kimmelsbach versorgt werden. Dahinter stehen gewinnungsseitig die Brunnen 1 und 2 Kimmelsbach. Die südliche Versorgungszone umfasst die Ortsnetze von Walchenfeld, Stöckach, Schweinshaupten und Neuses. Hinter der Versorgung stehen die Brunnen 1 – 4 Walchenfeld, die über den zentralen druckhaltenden Mischschacht bei Walchenfeld das Netz versorgen. Das Trinkwasser wird zentral im Hochbehälter Stöckach gespeichert, der für das System druckbestimmend ist. Die Gemeinde Bundorf hat in den letzten Jahren bereits viel in die Sanierung ihrer Trinkwasserversorgungsanlage investiert, jedoch sind weiterhin weite Teile des Versorgungsnetzes sanierungsbedürftig. Die Leitungen sind insgesamt überaltert. Für die Leitungssanierung kann noch bis 2027 eine Förderung nach der geltenden RzWas 2021 erwartet werden. Daher wird vorgesehen, die Leitungen sukzessive über die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 zu sanieren. Die Gesamtvorgehensweise des Maßnahmenpaketes gliedert sich in folgende Teile:

  • Teil 1: Sanierung der Verbindungsleitung von Walchenfeld zum Hochbehälter Stöckach mit Neuverlegung im Spülbohrverfahren und Orientierung an alter Route auf einer Länge von ca. 1.527 lfm und grob geschätzten Baukosten von brutto ca. 727.000,00 €. Enthalten ist die Stilllegung der alten Leitung mit Rückbau von Schächten. Bei einem zu erwartenden Fördersatz von netto 180,00 € pro lfm ergibt sich eine Zuwendung in Höhe von brutto ca. 327.000,00 € und ein verbleibender Eigenanteil von brutto ca. 400.000,00 €.
  • Teil 2: Neuverlegung der Verbindungsleitung von Stöckach nach Neuses im Spülbohrverfahren auf neuer Route entlang der Kreisstraße HAS 39 und einer Länge von ca. 1.854 lfm, plus die Sanierung von ca. 728 lfm Zubringerleitung vom Hochbehälter nach Stöckach und grob geschätzten Baukosten von brutto ca. 1.180.500,00 €. Enthalten ist die Stilllegung der alten Leitung am Hochbehälter Stöckach. Bei einem zu erwartenden Fördersatz von netto 180,00 € pro lfm ergibt sich eine Zuwendung in Höhe von brutto ca. 513.650,00 € und ein verbleibender Eigenanteil von brutto ca. 666.850,00 €.
  • Teil 3: Neuverlegung der Verbindungsleitung nach Schweinshaupten ab Abzweig Stöckach im Spülbohr-, Pressbohr- und Berstverfahren sowie in offener Bauweise auf einer Länge von ca. 1.302 lfm mit grob geschätzten Baukosten von brutto ca. 571.000,00 €. Enthalten ist die Stilllegung der alten Leitung Schweinshaupten – Neuses. Die Weiterversorgung von Schweinshaupten erfolgt via Stöckach und Neuses über die neue Leitung. Bei einem zu erwartenden Fördersatz von netto 180,00 € pro lfm ergibt sich eine Zuwendung in Höhe von brutto ca. 279.000,00 € und ein verbleibender Eigenanteil von brutto ca. 292.000,00 €. Der Gemeinderat ermächtigte den 1. Bürgermeister, Fördermittel zur Sanierung zu beantragen.

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bundorf (4. Änderungssatzung). Seit dem 01.01.2019 beträgt die Wasserverbrauchsgebühr unverändert 1,40 €/m³ und die Grundgebühr für einen kleinen Wasserzähler 173,00 € pro Jahr. Inzwischen wurde die Neukalkulation durch die Fachfirma fertiggestellt. Diese zeigt im Wesentlichen auf, dass im Kalkulationszeitraum für die Jahre 2024 bis 2027 mit Einnahmen von 519.554,57 € (einschl. der Grundgebühreneinnahmen von jährlich 200,00 € für einen kleinen Wasserzähler) gerechnet wird. Dem gegenüber stehen Gesamtkosten von 839.148,33 €, sodass sich bei einem zu deckenden Defizit von 319.593,76 € und einem angenommenen Wasserverbrauch von 172.000 m³ in vier Jahren eine Wasserverbrauchsgebühr von 1,86 €/m³ errechnet. Der Gemeinderat billigte die vorgestellte Gebührenkalkulation und beschloss die Erhöhung der Grundgebühr, u. a. für den kleinen Wasserzähler von 173,00 € pro Jahr auf 200,00 € pro Jahr und die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von 1,40 €/m³ auf 1,86 €/m³ zum 01.01.2024.

Ebenso stand auf der Tagesordnung die Neukalkulation der Abwassergebühren und Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bundorf (1. Änderungssatzung). Die Gemeinderäte wurden darüber informiert, dass zum letzten Mal die Abwassergebühren zum 01.01.2019 kalkuliert wurden. Seit dem 01.01.2019 beträgt die Einleitungsgebühr unverändert 3,90 €/m³ und die Grundgebühr für einen kleinen Wasserzähler 260,00 € pro Jahr.

Inzwischen wurde die Neukalkulation durch eine Fachfirma fertiggestellt. Diese zeigt im Wesentlichen auf, dass im Kalkulationszeitraum für die Jahre 2024 bis 2027 mit Einnahmen von 402.128,71 € (einschl. der Grundgebühreneinnahmen von jährlich 260,00 € für einen kleinen Wasserzähler) gerechnet wird. Dem gegenüber stehen Gesamtkosten von 917.267,17 €, sodass sich bei einem zu deckenden Defizit von 515.138,46 € und einer angenommenen Abwassermenge von 120.000 m³ in vier Jahren eine Einleitungsgebühr von 4,29 €/m³ errechnet. Die Vorstellung der entsprechenden Kalkulation erfolgte im Rahmen der Gemeinderatssitzung. Der Gemeinderat billigte die vorgestellte Gebührenkalkulation und beschloss die Erhöhung der Einleitungsgebühr von 3,90 €/m³ auf 4,29 €/m³ sowie die Reduzierung der pauschalen Abzugsmenge für Großvieheinheiten von 20 m³/Jahr auf 14 m³/Jahr zum 01.01.2024.

Ein weiteres Thema war die Friedhofsmauer des Friedhofes Bundorf. Der Friedhof ist durch ca. 1,00 m bis 1,25 m hohe Mauern umschlossen und grenzt an der Westseite an die Staatsstraße St 2275 an. Mit Ausnahme der nördlichen Wand handelt es sich um Sandsteinquader. Die Friedhofsmauer ist ein eingetragenes Baudenkmal (Friedhof, Friedhofsmauer, Sandsteinquader, 1. Hälfte 19. Jahrhundert). 1. Bürgermeister Endres erläuterte dem Gremium, dass der straßenseitige Teil der Umgrenzungsmauer in einem desolaten Zustand sei und hier dringende und umfangreiche Sanierungsarbeiten unumgänglich sind, auch aufgrund des Haftungsaspektes in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht. Ebenso soll die Südwestecke auf der linken Seite der Eingangstür aus Gründen der Verkehrssicherheit um 45° abgeschrägt werden, um für den Straßenverkehr eine bessere Übersichtlichkeit zu erreichen. Die Mauer auf der Westseite ist bereits auf einer Länge von ca. zehn Metern eingestürzt. Hierbei wurde festgestellt, dass die erforderlichen Fundamente gänzlich fehlen. Das beauftragte Ingenieurbüro Eiring, Happertshausen, 97491 Aidhausen, hatte im Juli 2022 die notwendigen Leistungen für die Sanierungsarbeiten ermittelt und in einer Kostenschätzung zusammengestellt. Diese beinhaltet eine kleine Ausführungsvariante mit prognostizierten Baukosten von brutto 74.517,80 € und einer größeren Variante mit brutto 113.121,40 €. Beide Varianten fanden zuletzt nicht die erforderliche Zustimmung. Um einen Kompromiss zu den beiden unterschiedlichen Varianten zu finden, hat das Ingenieurbüro Eiring, Happertshausen, einen weiteren Vorschlag zum Sanierungsumfang vorgelegt, mit geschätzten voraussichtlichen Baukosten von brutto 87.572,10 €. Hierbei wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zusätzlich zur kleinen Ausführungsvariante noch die 90°-Ecke an der Staatsstraße abgeschrägt. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss grundsätzlich die Sanierung der Friedhofsmauer in Bundorf in der vorgeschlagenen größeren Ausführungsvariante mit zu erwartenden Baukosten von brutto ca. 115.000,00 € und einem voraussichtlichen Zuschuss in Höhe von brutto 5.000,00 € durch die Unterfränkische Kulturstiftung des Bezirkes Unterfranken.

Ebenso auf der Tagesordnung stand die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr. Des Weiteren billigte der Gemeinderat nachträglich die Sanierung des Straßenbelages in der Pfarrgasse im Gemeindeteil Schweinshaupten. Hier wurde eine Erneuerung der Asphaltdecke auf insgesamt ca. 100 m² durchgeführt. In diesem Zuge wurde auch eine schadhafte Asphaltstelle mit ca. 4 m² an der Birkenfelder Straße 18 erneuert.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2024

Zu Beginn der Sitzung wurde im öffentlichen Teil von Forstamtsrat Streck vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hofheim i.UFr. der Jahresbetriebsnachweis 2023 und der Jahresbetriebsplan 2024 für den Gemeindewald Bundorf ausführlich vorgestellt. Forstamtsrat Streck ging beim Jahresbetriebsnachweis 2023 auf Trockenschäden, Käferprobleme, die größere Kahlfläche bei Neuses, den erledigten Zaunbau sowie die Förderanträge Naturschutz ein. Bei der Jahresbetriebsplanung 2024 stellte er vor allem die Ziele der Gemeinde Bundorf (Verkauf kleinerer Flächen an den Staatsforst, Zaunkontrollen, geplante CE-Einfälle und zu erwartende Trockenschäden nach dem letzten Sommer) vor. Der Gemeinderat stimmte dem von der Forstdienststelle Hofheim i.UFr. vorgelegten Jahresbetriebsnachweis 2023 und Jahresbetriebsplan 2024 für den Gemeindewald Bundorf zu. Im weiteren Verlauf sprach sich der Gemeinderat gegen einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Güllegrube im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 462, Gemarkung Bundorf, aus. 1. Bürgermeister Endres brachte vor, dass durch die Errichtung der Güllegrube mit erheblichen Emissionsmehrbelastungen des Ortes, vor allem durch den Geruch der Gülle und den Geräuschpegel der fahrenden Traktoren, zu rechnen ist. Bzgl. dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an eine Maschinenhalle im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 95, Gemarkung Kimmelsbach, wurde das Einvernehmen der Gemeinde Bundorf unter der Voraussetzung erklärt, dass eine landwirtschaftliche Privilegierung des Vorhabens bestätigt wird. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Bundorf gesprochen. Gemäß Wärmeplanungsgesetz sind Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese soll im Wesentlichen vier Elemente umfassen (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, die Aufstellung eines Zielszenarios und eine Wärmewendestrategie). Hierzu wurde bereits ein entsprechender Förderantrag gestellt, der mit 90 % der förderfähigen Kosten durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, 10963 Berlin, bereits genehmigt wurde. Die Erstellung des Konzeptes wird ca. 17.500,00 € kosten. Des Weiteren ermächtigte der Gemeinderat den 1. Bürgermeister bzgl. der Möblierung im Innen- und Außenbereich des Bürgerhauses in Bundorf zur Stellung eines Förderantrages für die LEADER-Förderung beim Landratsamt Haßberge, LAG Management. Die Kosten für die Einrichtung/Ausstattung der Mehrzweckhalle betragen ca. 74.000,00 €, die Kosten für die Einrichtung/Ausstattung des Bürgersaales ca. 22.000,00 € sowie für die Freianlagen ca. 141.000,00 €. Die Gemeinde Bundorf kann hierbei mit einer Förderung der Nettokosten i. H. v. 60 % rechnen. Der Gemeinderat beschloss die Durchführung der Maßnahme und ermächtigte den 1. Bürgermeister einen entsprechenden Förderantrag bei LEADER zu stellen.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung diskutierte der Gemeinderat über die Reduzierung der erhöhten Sulfatgehalte des Brunnens 4 in Walchenfeld. Um Lösungsvorschläge zur weiteren Nutzung des Brunnens zu erarbeiten, wurde von der Genesis Umwelt Consult GmbH, 91126 Schwabach, ein Honorarangebot zur Erhebung, Durchsicht und Bewertung der Brunnenunterlagen, Aufstellung eines Untersuchungsprogrammes für die Zustandsfeststellung, fachliche Begleitung der Maßnahmen, Anzeige der Maßnahmen beim Landratsamt Haßberge/Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Mitwirkung bei der Vergabe von gewerblichen Leistungen wie z. B. geophysikalische Messungen, Kamerabefahrung und Dokumentation und Bewertung der Maßnahmen mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise, diskutiert. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Überprüfung des Brunnens 4 Walchenfeld und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen an das Büro Genesis Umwelt Consult GmbH, 91126 Schwabach, mit geschätzten Kosten i. H. v. ca. 9.000,00 € zu vergeben. Als nächster Tagesordnungspunkt stand nochmals die Sanierung der Friedhofsmauer im Gemeindeteil Bundorf auf der Tagesordnung. Der Auftrag hierzu wurde an die Fa. Michael Krug Bau, Leuzendorf, 97496 Burgpreppach, vergeben.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. April 2024

Zu Beginn der Sitzung ging es im öffentlichen Teil um den Hofheimer Land e. V. Die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land hat derzeit noch Außenstände von etwas über 70.000,00 € bei der Stadt Hofheim i.UFr. Diese ergaben sich u. a. aus der Vorfinanzierung von verschiedenen Projekten (z. B. Regionalbudget). Zum Ausgleich dieses Betrages wurde beschlossen, von allen sieben Kommunen der Gemeinde-Allianz einen Betrag in Höhe von 5,00 € pro Einwohner zu übernehmen. Infolgedessen stimmte die Gemeinde Bundorf einer Zahlung in Höhe von 4.480,00 € an den Hofheimer Land e. V. zu. Darüber hinaus sprach sich der Gemeinderat auch dafür aus, das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land neu zu erstellen und das Allianzmanagement fortzusetzen. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass entsprechende Förderungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erfolgen. Im weiteren Verlauf wurden durch den Gemeinderat für die Gemeindehäuser eine Benutzungsordnung und eine Anpassung der Benutzungsentgelte erlassen, welche ab dem 01.05.2024 in Kraft treten werden. Die Benutzungsentgelte wurden für das Gemeindehaus Schweinshaupten auf 40,00 € sowie für die Gemeindehäuser Stöckach, Walchenfeld, Neuses und Kimmelsbach auf 75,00 € pauschal pro Nutzung und unabhängig von der Jahreszeit aufgrund der stattgefundenen Energiepreissteigerung und Inflation angepasst. Mit einer Widmung einer Teilfläche im Gemeindeteil Walchenfeld zu einer öffentlichen Straße wurde der öffentliche Teil beendet.

Im nicht öffentlichen Sitzungsteil ging es um die Sanierung des Pumpwerkes Neuses und die Vergabe eines Auftrages für die Bauleistungen zur Systemtrennung. Die technische Nachrüstung der Anlage ist nach Auffassung des Staatlichen Gesundheitsamtes Haßberge erforderlich, damit mit tragbarem Risiko die Weiterversorgung des nachgelagerten Verteilnetzes des Wasserzweckverbandes Bad Königshofen Gruppe Süd erfolgen kann. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die erforderlichen Leistungen zur Herstellung einer Systemtrennung im Pumpwerk Neuses an die Firma Keller & Hahn Brunnenbau GmbH, 91610 Insingen, zu vergeben. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat, neue Trinkwassergewinnungsgebiete in der Versorgungszone Kimmelsbach – Bundorf zu erschließen. Hierzu wurde ein Honorarauftrag für die fachtechnische Planung und Begleitung eines Versuchsbrunnens an das Ingenieurbüro Genesis Umwelt Consult GmbH, 91126 Schwabach, vergeben.

Markt Burgpreppach

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. März 2024

Begonnen wurde die Gemeinderatssitzung mit der Vereidigung der neu gewählten 1. Bürgermeisterin des Marktes Burgpreppach Frau Marion Fleischmann-Hilton. Gleich im Anschluss vereidigte sie Hannes Herold als neues Gemeinderatsmitglied. Dieser rückte in den Gemeinderat nach, da Marion Fleischmann-Hilton zur ersten Bürgermeisterin gewählt wurde. Zudem musste noch die Wahl zum 3. Bürgermeister erfolgen. Mit 9 von 12 gültigen Stimmen fiel die Wahl auf Gemeinderat Michael Krug. Auch dieser wurde im Anschluss vereidigt. Außerdem beschloss das Gremium, dass der neue Gemeinderat Hannes Herold die Positionen in den Ausschüssen und im Arbeitskreis übernehmen soll, die bislang die damalige 3. Bürgermeisterin Marion Fleischmann-Hilton innehatte. Nachdem die ganzen organisatorischen Themen hinsichtlich der Bürgermeisterwahl abgearbeitet waren, ging es um sachbezogene Tagesordnungspunkte. Begonnen wurde hierbei mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Änderung einer Scheune und einer Hoffläche für ein Bauunternehmen im Bereich des Sees im Marktgemeindeteil Burgpreppach. Da sich die Zufahrt zu diesem Anwesen als problematisch gestaltet, wurde vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Bei der Abstimmung gab es jedoch eine Patt-Situation, sodass kein wirksamer Beschluss gefasst, also das gemeindliche Einvernehmen nicht versagt und auch nicht erteilt wurde. Als nächstes stand das Thema Kommunale Wärmeplanung im Bereich des Gemeindegebietes auf der Tagesordnung. Nach kurzer Diskussion sprach sich das Gremium dafür aus, eine Kommunale Wärmeplanung für das Gemeindegebiet zu erstellen. 1. Bürgermeisterin Fleischmann-Hilton soll nach Einholung verschiedener Angebote einen entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Kosten hierfür wurden mit etwa 20.000,00 € beziffert, wobei mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden kann, sodass der Eigenanteil bei grob 2.000,00 € liegen sollte. Weiter ging es um Windkraftgebiete im Gemeindegebiet, da derzeit der Regionale Planungsverband Main-Rhön zusätzliche Flächen für Windkraftanlagen ausweisen möchte. Nach kurzer Beratung im Gremium wurde für das Gemeindegebiet eine Fläche im Waldbereich westlich des Marktgemeindeteiles Fitzendorf vorgeschlagen. Insgesamt hat dieses Gebiet eine Größe von ca. 180 Hektar, wobei große Teile dieser Fläche im Stadtgebiet Hofheim i.UFr. liegen. 1. Bürgermeisterin Fleischmann-Hilton wurde beauftragt, diese Fläche an den Regionalen Planungsverband Main-Rhön zur Einbeziehung bzw. zur Überprüfung weiterzuleiten. Die darauffolgenden Tagesordnungspunkte befassten sich mit verschiedenen Zuschussanträgen. Der Jagdgenossenschaft Hohnhausen-Ibind wurde für Ausbesserungsarbeiten an Feldwegen und Gräben in den Gemarkungen Hohnhausen und Ibind ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 25 % der noch durch Rechnung nachzuweisenden Baukosten von voraussichtlich 6.000,00 € gewährt. Ebenso erhielt die Flurbereinigungsgenossenschaft Hohnhausen für einen ähnlichen Zweck einen gleichen Zuschuss-Betrag in Höhe von 25 % der noch durch Rechnung nachzuweisenden Baukosten von voraussichtlich 3.000,00 €. Der Caritas-Kindergartenträgerverein tauschte einen Fußboden im Regelgruppenraum Baumhaus aus. Die Kosten hierfür lagen bei ca. 6.900,00 €. Aufgrund des gestellten Antrages beschloss das Gremium einen Zuschuss in Höhe von 4.500,00 € zu gewähren. Der Hofheimer Land e. V. der Gemeinde-Allianz Hofheimer Land hat derzeit noch Außenstände von etwas über 70.000,00 € bei der Stadt Hofheim i.UFr. Diese ergaben sich u. a. aus der Vorfinanzierung von verschiedenen Projekten (z. B. Regionalbudget). Zum Ausgleich dieses Betrages wurde beschlossen, von allen sieben Kommunen der Gemeinde-Allianz einen Betrag in Höhe von 5,00 € pro Einwohner zu übernehmen. Infolgedessen stimmte der Markt Burgpreppach einer Zahlung in Höhe von 6.875,00 € an den Hofheimer Land e. V. zu. Darüber hinaus sprach sich der Gemeinderat auch dafür aus, das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land neu zu erstellen und das Allianzmanagement fortzusetzen. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass entsprechende Förderungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erfolgen.

Im nicht öffentlichen Sitzungsteil erfolgte die Festsetzung der Entschädigung für die neue ehrenamtliche 1. Bürgermeisterin in Höhe von monatlich 3.650,00 €. Im Anschluss wurde die Entschädigung für den neuen 3. Bürgermeister festgesetzt. Diese enthält monatlich 7,5 % der Entschädigung der ersten Bürgermeisterin. Hinsichtlich der Erweiterung des bestehenden Kindergartens im Gemeindeteil Burgpreppach wurde einer Nachtragsvereinbarung für die Putzer-, Maler-, Dämm- und Trockenbauarbeiten mit der Firma Weipert GmbH, 97488 Stadtlauringen, zugestimmt. Zur gleichen Baumaßnahme erfolgte auch noch eine Nachtragsvereinbarung für die Türen-, Fenster- und Rolllädenarbeiten mit der Firma Marcus Riedel GmbH, Unterlauter, 96486 Lautertal. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße HAS 40 mit Anlage von Gehwegen und Seitenflächen im Gemeindeteil Burgpreppach erfolgt durch den Landkreis Haßberge. Dieser nahm eine entsprechende Ausschreibung hinsichtlich des Straßenbaus mit Gehwegen und Seitenflächen vor. Der Markt Burgpreppach stimmte dieser Auftragsvergabe hinsichtlich der Gehweg- und Seitenflächen an den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Hildburghäuser Baugesellschaft mbh, 98646 Hildburghausen, zu. Nach kurzer Beratung wurde auch der Baulandpreis für das Baugebiet auf Fitzendorfer Graben im Gemeindeteil Ibind auf 12,00 € pro m² für Grund und Boden festgesetzt. Hinzu kommen noch eine Vorauszahlung auf die Erschließungskosten für die Straße in Höhe von 19,00 € pro m² und die Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser gem. den entsprechenden Satzungen. Zu guter Letzt beschloss das Gremium noch die Darlehensaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. € bei der BayernLabo, 80333 München.

Gemeinde Ermershausen

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Februar 2024

Zu Beginn des öffentlichen Sitzungsteiles ging es um Windkraftgebiete im Gemeindegebiet, da derzeit der Regionale Planungsverband Main-Rhön zusätzliche Flächen für Windkraftanlagen ausweisen möchte. Nach kurzer Beratung im Gremium wurde für das Gemeindegebiet eine Fläche im nordöstlichen Gemeindebereich vorgeschlagen. Insgesamt hat dieses Gebiet eine Größe von ca. 149 Hektar. 1. Bürgermeister Pfeiffer wurde beauftragt, diese Fläche an den Regionalen Planungsverband Main-Rhön zur Einbeziehung bzw. zur Überprüfung weiterzuleiten. Als nächstes stand das Thema Kommunale Wärmeplanung im Bereich des Gemeindegebietes auf der Tagesordnung. Nach kurzer Diskussion sprach sich das Gremium dafür aus, eine Kommunale Wärmeplanung für das Gemeindegebiet zu erstellen. 1. Bürgermeister Pfeiffer soll nach Einholung verschiedener Angebote einen entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Kosten hierfür wurden mit etwa 13.000,00 € beziffert, wobei mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden kann, sodass der Eigenanteil bei grob 1.500,00 € liegen sollte. Weiterhin erfolgte nochmals eine Beratung über die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Gemeindegebiet. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme wurden nun auf etwa 65.000,00 € korrigiert. Die Förderung hierfür beträgt maximal ca. 50.000,00 €. Somit verbleibt bei der Stadt Hofheim i.UFr. vermutlich ein Betrag von grob 15.000,00 € an Eigenleistung. Aufgrund der gestiegenen Stromkosten dürfte diese Investition vermutlich in ca. 3 Jahren amortisiert sein. Da aus zuschussrechtlichen Gründen noch im März 2024 eine entsprechende Auftragsvergabe zu erfolgen hat, ermächtigte das Gremium den Bürgermeister nach Durchführung der Ausschreibung, diese Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Im Jahr 2024 soll die Umrüstung dann abgeschlossen sein.

Im nicht öffentlichen Sitzungsteil stimmte das Gremium der Auftragsvergabe für Erd- und Oberflächenarbeiten zur Behebung von Wasserrohrbrüchen im Bereich der Hauptstraße 3 und 5 sowie der Birkenfelder Straße 6 an die Firma Michael Krug Bau, 97496 Burgpreppach, zu. Außerdem erfolgte eine Auftragsvergabe für TV-Kanaluntersuchungsarbeiten in einem Teilbereich der Hauptstraße (B 279) an die Firma Kanal Türpe, 97447 Gerolzhofen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. März 2024

Begonnen wurde die Gemeinderatssitzung mit einem Antrag auf Zahlung einer Einmaleinlage an die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land. Der Hofheimer Land e. V. der Gemeinde-Allianz Hofheimer Land hat derzeit noch Außenstände von etwas über 70.000,00 € bei der Stadt Hofheim i.UFr. Diese ergaben sich u. a. aus der Vorfinanzierung von verschiedenen Projekten (z. B. Regionalbudget). Zum Ausgleich dieses Betrages wurde beschlossen, von allen sieben Kommunen der Gemeinde-Allianz einen Betrag in Höhe von 5,00 € pro Einwohner zu übernehmen. Infolgedessen stimmte die Gemeinde Ermershausen einer Zahlung in Höhe von 6.875,00 € an den Hofheimer Land e. V. zu. Darüber hinaus sprach sich der Gemeinderat auch dafür aus, das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land neu zu erstellen und das Allianzmanagement fortzusetzen. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass entsprechende Förderungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erfolgen. Im Anschluss ging es um den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2024. 1. Bürgermeister Pfeiffer gab einen kurzen Bericht über die vorgesehenen Einnahme- und Ausgabenpositionen, vor allem hinsichtlich der Investition. Der Verwaltungshaushalt wurde mit 1.436.097,00 € an Einnahmen und Ausgaben vorgesehen. Im Vermögenshaushalt rechnet man mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.172.799,00 €. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Das Gremium stimmte diesem Haushalt vollständig zu. Im weiteren öffentlichen Sitzungsteil ging es ausschließlich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ermershausen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet Solar zwischen den Ortsteilen Ermershausen und Sulzdorf a. d. L. Zunächst stimmte das Gremium dem Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem Vorhabensträger, der Fa. Südwerk Energie GmbH, 96224 Burgkunstadt, zu. Anschließend ging es um den Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange. Dieser wurde dem Gremium vorgestellt und besprochen. Nach Abwägung der verschiedenen öffentlichen Belange erfolgte die Zustimmung hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Erlasses des Bebauungsplanes. Nach entsprechender Genehmigung des Landratsamtes Haßberge zum Flächennutzungsplan können diese in Kraft gesetzt werden. Von gemeindlicher Seite kann somit das Projekt durch den Vorhabenträger umgesetzt werden.

Auch im anschließenden nicht öffentlichen Sitzungsteil ging es um weitere verschiedene Vereinbarungen zu dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das Gremium stimmte auch den vorgelegten Verträgen, wie beispielsweise der Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen oder auch einer Vereinbarung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023 – durch den Vorhabenträger an die Gemeinde zu.

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