ZAHLUNG MIT SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. besteht die Möglichkeit, alle fälligen Zahlungen im Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto erledigen zu lassen.

Das bargeldlose Banklastschriftverfahren ist praktisch und bequem für Sie, erleichtert auch der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. die Arbeit und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand in beiderseitigem Interesse möglichst gering zu halten. Außerdem können Sie termingerechte Zahlungen nicht versäumen, sodass Ihnen keine weiteren Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge, usw.) entstehen.

Das für das SEPA-Lastschriftverfahren benötigte Formular finden Sie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. www.vghofheim.de. Hier können Sie sich das Formular als PDF-Datei herunterladen und anschließend ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren wird gebeten, das Formular der Einzugsermächtigung vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und im Original (nicht per Telefax oder E-Mail) an die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. zurückzusenden.

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder sich die Bankverbindung ändert, muss dies mindestens zwei Wochen vor der nächsten Fälligkeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. vorliegen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge am Fälligkeitstag die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls können durch die Rückgabe Kosten entstehen, die weiterbelastet werden. Im Falle der Nicht-Einlösung einer fälligen Zahlung oder einer unberechtigten Rückbelastung, wird das SEPA-Lastschrift gelöscht, um weitere Kosten zu vermeiden.

Erfolgt eine Änderung der Festsetzung nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.

 

Selbstzahler

Selbstzahler werden gebeten, die jeweiligen Zahlungsfristen und Fälligkeitstermine zu beachten und auf das Konto der jeweiligen Kommune unter Angabe der Finanzadresse (FAD) zu überweisen. Die Finanzadresse wurde jedem Steuerpflichtigen mit Bescheid mitgeteilt.

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