WASSERUHRENABLESUNG

Wie in den letzten Jahren sind die Wasseruhren im VG-Gebiet auch in diesem Jahr durch die Gebührenpflichtigen, also die Eigentümer des Hauses, selbst abzulesen. Die Ablesung des Zählerstandes ist im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis zum 10. Januar 2026, also innerhalb von ca. vier Wochen, vorzunehmen. Die Mitteilung des Zählerstandes soll online erfolgen, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Bereits jetzt vielen Dank für die elektronische Meldung.

Hier gelangen Sie zum Online-Meldeformular.


Es erscheint ab dem 15.12.2025 die Maske der Mitgliedsgemeinden, klicken Sie auf „Jetzt starten“, wählen Sie an schließend Ihre Mitgliedsgemeinde über Anklicken aus, übertragen Sie die Finanzadresse, Objektnummer und Zählernummer aus dem Ablesebrief (wird Mitte Dezember 2025 allen Gebührenpflichtigen übersandt), geben Sie Zählerstand und Ablesedatum ein, setzen Sie den Haken für die Einwilligung der Datenverarbeitung und klicken anschließend auf „Weiter“. Überprüfen Sie Ihre Eingaben, bestätigen Sie die Richtigkeit über Anklicken des Kästchens und klicken anschließend auf „Zählerstände übermitteln“. Laden Sie sich bei Bedarf die Zusammenfassung herunter und klicken Sie danach auf „Beenden“.


Alle Gebührenpflichtigen (Eigentümer) werden gebeten, die Meldung des Wasserzählerstandes online über das Internet vorzunehmen, um so einen wirtschaftlichen Ablauf zu gewährleisten. Gebührenpflichtige, die keine Möglichkeit zur Online-Eingabe haben, können den Zählerstand schriftlich bis spätestens 10.01.2026 an die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. melden. Es wird aber darum gebeten, soweit möglich, eine Online-Meldung vorzunehmen. Eine telefonische Entgegennahme von Wasserzählerständen ist aus Beweisgründen leider nicht möglich.


Fragen zur Wasserzählerablesung können bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. unter Tel. 09523 9229-14 (Herr Reich) beantwortet werden.

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