Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises zum 07.02.2026 angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
- 46,00 € für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 € für Antragstellende unter 24 Jahren