Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Bei der Wahl wird der zugestellte Wahlbenachrichtigungsbrief benötigt.
Gewählt werden auf Landkreisebene der Landrat und 60 Kreisräte und auf Gemeindeebene der 1. Bürgermeister (in den Gemeinden Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Ermershausen und Riedbach), 20 Stadträte (in der Stadt Hofheim i.UFr.), je 12 Gemeinderäte (in den Gemeinden Aidhausen, Burgpreppach und Riedbach), je 8 Gemeinderäte (in den Gemeinden Bundorf und Ermershausen).
Für die Wahl des Landrates und des 1. Bürgermeisters kann jeweils eine Stimme, für die Wahl der Kreisräte können 60 Stimmen vergeben werden. Bei der Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte verfügt jeder Wähler in der Stadt Hofheim i.UFr. über 20 Stimmen, in den Gemeinden Aidhausen, Burgpreppach und Riedbach über jeweils 12 Stimmen sowie in den Gemeinden Ermershausen und Bundorf über jeweils 8 Stimmen.
Bei allen Wahlen gilt der Grundsatz, dass immer eine positive Willensbekundung erforderlich ist. Die Stimmvergabe erfolgt dadurch, dass die stimmberechtigte Person den Wahlvorschlag oder die Namen der sich bewerbenden Personen in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise kennzeichnet. Streichungen von sich bewerbenden Personen für sich allein stellen keine Stimmvergabe dar. Eine Überschreitung der Gesamtstimmen führt immer zur Ungültigkeit der Stimmvergabe. Leere Stimmzettel sind ungültig.
Wenn durch Briefwahl gewählt werden soll, wird ein Wahlschein benötigt. Dieser Wahlschein ist online oder schriftlich zu beantragen.
| Online-Anträge zur Ausstellung des Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen sind über das Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. unter www.vghofheim.de unter der Rubrik „Bürgerservice“ – „Bürgerservice-Portal“ → Briefwahlantrag zu stellen. |
Für schriftliche Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes auszufüllen. Der Antrag ist der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. zu übermitteln, worin der Nachteil der schriftlichen Beantragung liegt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei der schriftlichen Beantragung die persönliche Unterschrift des Wahlberechtigten zwingend erforderlich ist. Zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist zusätzlich die schriftliche Vollmacht auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes auszufüllen.
Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen werden nur bis zum 06.03.2026 um 15:00 Uhr entgegengenommen. Nur bei nachgewiesener, plötzlicher und schwerer Erkrankung werden ausnahmsweise die Anträge auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr, aber dann nur noch schriftlich, angenommen.
Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden an die Wahlberechtigten durch Amtsboten überbracht.
Alternativ zur Urnenwahl wird Ihnen der Ablauf der relativ einfachen, bequemen und kostenlosen Möglichkeit der Briefwahl dargelegt.
Online beantragen
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis 04.03.2026 online zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen an Ihrem PC zu Hause ausfüllen und direkt online an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. senden können.
Selbstverständlich können Sie die Beantragung auch schriftlich mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief zum Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. geben.
Wahllokale
Am Sonntag, 08. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Und damit die Entscheidung, wie Sie die nächsten sechs Jahre in Ihrer Stadt oder Gemeinde leben möchten. Denn wenn an diesem Tag in 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden gewählt wird, gehört Ihr Heimatort auch dazu.
Bei den Kommunalwahlen geht es um Mitbestimmung vor der eigenen Haustür. Mit Ihren Stimmen wirken Sie an der Zukunft Ihrer Kommune mit und tragen dazu bei, Ihr Umfeld zu gestalten und zu verbessern.
Deshalb sind Ihre Stimmen so wichtig! Mit ihr nehmen Sie direkten Einfluss auf die Entwicklung Ihrer Gemeinde und Ihres Landkreises: Erschließung von Straßen und Wegen, Entscheidungen im öffentlichen Nahverkehr, Schulen und Krankenhäuser, örtliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Kinder- und Jugendarbeit oder Breitensport und vieles mehr.
Erzählen Sie es Ihrer Familie, Ihren Bekannten und Freunden! Am 08. März 2026 ist Wahl! Entscheiden Sie mit, für eine weitere positive und starke Zukunft in Bayern. Für Ihre Gemeinde, Ihre Stadt und Ihren Landkreis – und sich und Ihre Mitmenschen.
Bei der Kommunalwahl 2026 stehen folgende Wahllokale zur Verfügung:
Aidhausen: Grundschule Aidhausen (Turnhalle), Schweinfurter Straße 17, 97491 Aidhausen
Bundorf: Bürgerhaus Bundorf, Sonnenweg 3, 97494 Bundorf
Burgpreppach: Bürgerhaus Burgpreppach, Schulgasse 53, 97496 Burgpreppach
Ermershausen: Rathaus Ermershausen, Rathausplatz 2, 96126 Ermershausen
Hofheim i.UFr.:
Hofheim I (Haus des Gastes), Johannisstraße 26, 97461 Hofheim i.UFr.
→ Hier wählen alle Bürgerinnen und Bürger aus Hofheim i.UFr. und Reckertshausen
Hofheim II (Alte Schule Goßmannsdorf), Goßmannsdorf, An der Kirchenburg 2, 97461 Hofheim i.UFr.
→ Hier wählen alle Bürgerinnen und Bürger aus Goßmannsdorf, Eichelsdorf, Sulzbach, Erlsdorf und Manau
Hofheim III (Ehemalige Schule Rügheim), Rügheim, Lange Pfalzgasse 1, 97461 Hofheim i.UFr.
→ Hier wählen alle Bürgerinnen und Bürger aus Rügheim, Ostheim und Lendershausen
Riedbach: Gemeindezimmer Kleinsteinach, Obere Dorfstraße 1, 97519 Riedbach
Es wird darauf hingewiesen, dass das entsprechende Wahllokal auch auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief steht.
Briefwahl – so einfach geht wählen heute
Grundsätzlich kann jeder per Briefwahl wählen.
- Flexibel
- Zuverlässig
- Kostenlos
- Bequem von Zuhause aus
Wenn Sie zur Kommunalwahl am 08. März 2026 nicht persönlich anwesend sein können oder nicht ins Wahllokal gehen wollen, dann wählen Sie vorher einfach per Brief.
1. ANFORDERN UNTER: www.vghofheim.de → Bürgerservice-Portal → Briefwahlantrag
2. NACH ERHALT: Stimmzettel ankreuzen
3. ABSCHICKEN: Ausgefüllte Briefwahlunterlagen rechtzeitig abschicken! Einwurf in jeden Briefkasten der Deutschen Post ohne Briefmarke möglich.
Denken Sie daran: Ihre Stimme zählt!