GRUNDSTEUER - PFLICHT ZUR ANZEIGE VON ÄNDERUNGEN AM GRUNDBESITZ

Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden.

Aus diesem Grund sind zum einen die zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die rechtlichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt geworden sind (§ 229 BewG).

Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet (Art. 6, 7 und 9 BayGrStG i. V. m. 228 BewG). Vielen Steuerpflichtigen ist diese Anzeigepflicht nicht bewusst.

Aus diesem Grund hat das Bayerische Landesamt für Steuern hierzu einen Flyer erstellt:

Flyer zur Änderungsmitteilung am Grundbesitz

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