Seit dem 01. Mai 2025 wird die Beantragung von Personalausweisen, vorläufigen Personalausweisen, Reisepässen sowie vorläufigen Reisepässen deutlich vereinfacht und sicherer gemacht, da nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. Diese Umstellung bietet Bürgerinnen und Bürgern zwei bequeme Möglichkeiten, ihr Passbild zu erstellen und zu übermitteln:
1. Erstellung durch zertifizierte Fotostudios
- Die digitalen Lichtbilder können bei einem Fotodienstleister (z. B. Fotografinnen und Fotografen) mit sicherer elektronischer Übermittlung erstellt werden.
- Das Foto wird direkt bei einem zertifizierten Anbieter aufgenommen und verschlüsselt an die Behörde übermittelt – kein Ausdruck, kein Mitbringen mehr nötig. Stattdessen erhalten Sie einen QR-Code, den Sie einfach zur Antragstellung mitbringen.
2. Direkte Erstellung vor Ort im Einwohnermeldeamt
- Nach vorheriger Terminvereinbarung können Bürgerinnen und Bürger vor ihrem Termin die notwendigen digitalen Passbilder bequem direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. selbstständig erstellen (Anweisungen des Gerätes befolgen, digitale Lichtbilder sind ausschließlich zur Verwendung von der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. für den vorgesehenen Zweck bestimmt).
- Es wird empfohlen, für die Lichtbildererstellung von Babys und Kleinkindern zu einem Fotodienstleister zu gehen, da es in diesen Fällen bei der Lichtbilderstellung vor Ort im Einwohnermeldeamt zu Schwierigkeiten bei der Erstellung der Bilder kommen kann.
- Die Gebühr für das digitale Lichtbild beträgt 6,00 €.
Seit dem 01.08.2025 dürfen seitens der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. keine Papierlichtbilder für die Antragstellung mehr akzeptiert werden.
Falls es Fragen zur Umstellung gibt, steht das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. entweder unter Tel. 09523 9229-17, 09523 9229-18, 09523 9229-19 oder per E-Mail: einwohnermeldeamt@vghofheim.de, gerne zur Verfügung.