ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNGSART IN DEN VERFAHREN NACH DEM FLURBEREINIGUNGSGESETZ

Ab dem 01.07.2026 werden alle öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ausschließlich auf der Internetseite der zuständigen Oberen Flurbereinigungsbehörde, des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE), veröffentlicht und somit für die Beteiligten eines Verfahrens zugänglich gemacht.

Das heißt, die bisher üblichen Formen der öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachung - wie z. B. Aushang durch Anschlag an der Gemeindetafel, Abdruck im Amtsblatt, Auslegung bzw. Niederlegung von Flurbereinigungsunterlagen (Pläne, Karten, etc.) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. - wird für die ab 01.07.2026 zu veröffentlichenden Bekanntmachungen nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) nicht mehr verwendet werden.

 
Weshalb erfolgte diese Änderung?

Mit dieser Änderung der Bekanntmachungsart wird dem vom Freistaat Bayern angestrebten Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030 Rechnung getragen, das darauf abzielt, Verwaltungsprozesse zu modernisieren und zu digitalisieren. Damit wird das Verfahren beschleunigt, Kosten gesenkt und der Zugang zu Informationen für alle Beteiligten vereinfacht.

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