Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Wahltermin:
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Zusammen gegen Manipulation:
Wahlen sind das Kernstück unserer Demokratie und als solches besonders schützenswert, das gilt auch für die illegitime Einflussnahme durch fremde Staaten. Besonders autokratische Staaten versuchen gezielt, hierzulande das Wahlverhalten zu beeinflussen. So soll die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel gezogen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen geschwächt werden. Auch einzelne Politikerinnen und Politiker werden Zielscheibe hybrider Angriffe.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und seine nachgeordneten Behörden haben entsprechende Schutzmaßnahmen hochgefahren.
Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium des Innern und für Heimat:
- Artikel "Zusammen gegen Manipulation"
- Informationsbroschüre Kurzfassung
- Informationsbroschüre FAQ
- Informationsbroschüre in leichter Sprache