WASSERUHRENABLESUNG

Wie in den letzten Jahren sind die Wasseruhren im VG-Gebiet auch in diesem Jahr durch die Gebührenpflichtigen, also die Eigentümer des Hauses, selbst abzulesen. Die Ablesung des Zählerstandes ist im Zeitraum vom 15. Dezember 2023 bis zum 10. Januar 2024, also innerhalb von knapp vier Wochen, vorzunehmen. Die Mitteilung des Zählerstandes soll online erfolgen, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Bereits jetzt vielen Dank für die elektronische Meldung.

HIER gelangen Sie zur Maske für die Eintragung Ihrer Wasserzählestände.

Es erscheint ab dem 15.12.2023 die Maske zur Auswahl der Mitgliedsgemeinde. Diese ist über die Pfeiltaste auszuwählen und mit „Weiter“ zu bestätigen. Anschließend erscheint die Datenschutzerklärung. Durch Anklicken des Kästchens ist ein Haken zu setzen und mit „Weiter“ zu bestätigen. Danach erscheint die unten aufgeführte Maske. Die Finanzadresse, Objektnummer und Zählernummer (wird Mitte Dezember 2023 allen Gebührenpflichtigen mit dem sog. Ablesebrief übersandt) mit dem Zählerstand und Ablesedatum eingeben und auf „Absenden“ klicken. Nach dem Absenden können Sie sich einen Nachweis über die eingegebenen Daten ausdrucken.

Alle Gebührenpflichtigen (Eigentümer) werden gebeten, die Meldung des Wasserzählerstandes online über das Internet vorzunehmen, um so einen wirtschaftlichen Ablauf zu gewährleisten. Gebührenpflichtige, die keine Möglichkeit zur Online-Eingabe haben, können den Zählerstand schriftlich bis spätestens 10.01.2024 an die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. melden. Es wird aber darum gebeten, soweit möglich, eine Online-Meldung vorzunehmen. Eine telefonische Entgegennahme von Wasserzählerständen ist aus Beweisgründen leider nicht möglich.

Fragen zur Wasserzählerablesung können telefonisch unter 09523 9229-14 (Herr Reich) beantwortet werden.

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