TIERSCHUTZINITIATIVE HASSBERGE e. V. ZIEHT NOTBREMSE

Seit nunmehr 15 Jahren kastriert die Tierschutzinitiative Haßberge e. V. (TI) systematisch verwilderte Hauskatzen im gesamten Landkreis. Zig Zehntausende von Euro investierte die TI, um dem Elend und der weiteren Populationschwämme entgegenzuwirken.

Täglich erreichen die Tierschützer Anrufe mit der Bitte um Unterstützung. Sätze wie: „Bei uns im Dorf gibt es mehr Katzen als Einwohner“ machen nur noch sprachlos, wenn man die Aussage verschiedener Bürgermeister hört: „Wir haben kein Problem mit verwilderten Hauskatzen“.

Finanziell und personell (logistisch) ist es der TI nun nicht mehr möglich, die Aufgaben der Kommunen (öffentliche Sicherheit und Ordnung) zu übernehmen, zumal die TI die Bürgermeister im November letzten Jahres in einer Bürgermeisterdienstbesprechung auf den Antrag einer Katzenschutzverordnung hingewiesen hat.

Die Katzenschutzverordnung würde die Gemeinden nach § 13 b Tierschutzgesetz ermächtigen, durch Kastration und Kennzeichnung freilebende Katzen zu schützen. Somit hätten auch die Tierschützer eine Rechtssicherheit.

In den kommenden Jahren wird die TI keine Kastrationskosten mehr übernehmen können. Allen Betroffenen wird geraten, sich direkt mit ihren zuständigen Bürgermeistern oder deren Ämter für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung zu setzen.

 

Auch wichtig ist, dass verwilderte Hauskatzen keine Fundtiere sind. „Fundtiere“ sind verlorene, mithin besitzerlose jedoch nicht herrenlose Tiere.

Eine Abgabe als „Fundtier“ bedeutet größten psychischen Stress für die Katzen; eine Vermittlungschance ist gleich Null. Somit wäre das Tierheim in kürzester Zeit völlig überfüllt. Selbst bei Welpen über acht Wochen dieser Streunerkatzen gestaltet sich die Vermittlung schon extrem schwierig. Die Tiere lassen sich stress- und angstbedingt nicht anfassen, kratzen und beißen. Einzig Reiter- und Resthöfe nehmen solche Tiere noch auf.

Anzumerken sei auch hier, dass das Füttern von herrenlosen bzw. verwilderten Hauskatzen eine Verantwortung für das Tier mit sich zieht. (Obhutsverhältnis). Man ist also insbesondere für die Gesundheit des Tieres, aber auch bei unkontrollierter Vermehrung, für dessen Nachkommen zuständig.

Der TI ist bewusst, dass die Umsetzung und somit die Überprüfung der Katzenschutzverordnung kein leichtes Unterfangen sein wird – aber ein Anfang wäre gemacht. Nach Pfaffenhofen und Dachau hat nun aktuell (30.11.2022) auch Aschaffenburg die Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht.

Inmitten von Pandemie, Krieg und wachsenden Kosten kann die TI nun die explodierenden Kosten nicht mehr länger für die Gemeinden tragen und hofft nun inständig auf eine Lösung gemeinsam mit den Bürgermeistern des Landkreises.

 

Bericht: Tierschutzinitiative Haßberge e. V.

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