LEERSTANDSMANAGEMENT

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. gewähren für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz Zuwendungen, um erhaltenswerte leerstehende Gebäude in allen Gemeindeteilen zu revitalisieren. Dadurch soll eine Abwanderung in die Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte verhindert werden.

Der Förderantrag ist stets vor Beginn etwaiger Investitionen bzw. Baumaßnahmen bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Weiter darf mit der Maßnahme auch erst nach Zustimmung der Gemeinde zur vorzeitigen Baufreigabe begonnen werden.

Eine Förderung kann u. a. unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen gewährt werden:

  • Der/Die Antragsteller/in muss/müssen Eigentümer/in des zu fördernden Objektes sein bzw. im Laufe des Förderprozesses werden.
  • Das zu fördernde Objekt muss im räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Ortsteiles liegen.
  • Das zu fördernde Objekt muss bei Antragstellung einen Mindestleerstand von drei Monaten aufweisen.
  • Das zu fördernde Objekt muss bei Antragstellung ein Mindestalter von 40 Jahren aufweisen.

(Soweit ein Gebäude abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, ist dies grundsätzlich auch förderfähig).

 

Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 50,00 € je m² Geschossfläche, maximal jedoch 10.000,00 € je Anwesen. Der Förderbetrag von 50,00 € erhöht sich pro Kind, welches nach Abschluss der Investition im zu fördernden Objekt wohnt um 10 %, ab drei Kindern höchstens um 30 %. Der Förderbetrag wird je nach Art der vorherigen und zukünftigen Nutzung prozentual abgestuft.

Voraussetzung der Förderung ist, dass am Gebäude bauliche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens viermal so hoch wie der zu gewährende Zuschuss sind. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine reduzierte Auszahlung von 25 % der Gesamtinvestitionssumme. Die Investitionen sind durch Baumaterial- und Handwerkerrechnungen zu belegen. Eine Berücksichtigung von Eigenleistungen findet grundsätzlich nicht statt.

Der Förderbetrag wird nach Bewilligung stets nur unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und erst nachdem etwaige durch die Baumaßnahme zur Zahlung fällig werdende Herstellungsbeitragsbescheide für den Kanal bzw. die Wasserversorgungsanlage bestandskräftig geworden sind und mit der Fördersumme verrechnet wurden, ausgezahlt. Sollten die Haushaltsmittel für das aktuelle Jahr ausgeschöpft sein, wird die Förderung im nächstmöglichen Haushaltsjahr ausgezahlt. Die Nutzung des Gebäudes hat nach der Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen, wie es nach den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte gegen diese Nutzungsbestimmungen verstoßen werden, ist die von der jeweiligen Gemeinde ausgezahlte Förderung entsprechend zurückzuerstatten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei Rückfragen zum Förderprogramm stehen Herr Wildanger und Frau Behnke unter E-Mail: s.wildanger@vghofheim.de und m.behnke@vghofheim.de bzw. Tel. 09523 9229-43 oder 09523 9229-42 zur Verfügung. Weitere Informationen können auch dem Internetauftritt: vghofheim.de/foerderprogramme-im-bauwesen entnommen werden.

Kostenübernahme der Architektenerstberatung durch die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land e. V. im Rahmen des Förderprogrammes für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz

Bei Gebäuden, die unter das Förderprogramm fallen, übernehmen die Gemeinden außerdem die Kosten einer Erstberatung durch einen Architekten. Durch diese Beratung kann frühzeitig abgeschätzt werden, ob die Maßnahmen im Rahmen eines bestimmten Budgets ausführbar sind. Dabei sollten somit z. B. der Gebäudebestand bewertet werden, Tipps zum Umbau sowie eine Beurteilung des energetischen Zustandes und entsprechende Handlungsempfehlungen erfolgen, das Flächenangebot und Ansprüche des Bauwilligen gegenübergestellt und grobe Kosten abgeschätzt werden. Der Interessent bekommt durch die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land e.V. einen frei wählbaren Architekten/Ingenieur aus einem definierten Berater-Pool vermittelt. Die Kosten der Erstberatungsleistungen werden pro Anwesen mit maximal acht Stunden, bei denkmalgeschützten Gebäuden mit maximal zehn Stunden, zu einem Stundensatz von brutto 100,00 € übernommen.

Bei Rückfragen zur Architektenerstberatung steht Herr Lurz (Allianzmanager Hofheimer Land e.V.) unter E-Mail: philipp.lurz@hofheimer-land.de bzw. Tel. 09523 50337-16 zur Verfügung. Weitere Informationen können auch dem Internetauftritt: https://hofheimer-land.de/projekte/foerderprogramme.html entnommen werden.

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