WASSERENTNAHME AUS ÖFFENTLICHEN GEWÄSSERN

Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist grundsätzlich verboten!

Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar. Der Anreiz ist bei dieser Trockenheit natürlich groß, seinen Wasserbedarf anderweitig zu decken, so z. B. aus den Bächen und Flüssen. Hierbei bleibt oft genug außer Acht, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen das Wasser dringend benötigen, was insbesondere jetzt bei dieser Trockenheit gilt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen generell nicht zulässig sind. Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese können jedoch bei einer Trockenheit praktisch nicht erteilt werden. Zulässig im Rahmen des sog. „Gemeingebrauches“ sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern aus den Gewässern. Diese dürfen dabei aber auch nicht aufgestaut werden. Besonders schwere Schäden an der Gewässerökologie verursacht dabei der sog. Saugwagen, der innerhalb weniger Minuten hunderte von Litern Wasser aus den Gewässern heraussaugen kann.

Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

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